Was ist, wenn ein Kollege mitten am Tag krank wird?

06. Mai 2023

Frage: Was passiert, wenn ein Kollege zur Arbeit kommt, ein paar Stunden arbeitet und dann krank wird? Wird dann der ganze Tag über die Entgeltfortzahlung bezahlt oder splittet man einen Teil normalen Lohn, einen Teil Entgeltfortzahlung? Oder werden gar nur die gearbeiteten Stunden bezahlt? Können Sie uns bitte erklären, wie das genau ist?

Zuschuss zum Krankengeld

Der Anspruch auf den Zuschuss zum Krankengeld ist zeitlich begrenzt. Er wird gezahlt bei einer Beschäftigungszeit

●  von mehr als einem Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und

●  von mehr als 3 Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche der Arbeitsunfähigkeit.

Maria Markatou: Tatsächlich ist es so, dass in diesem Fall der Tag der Erkrankung nicht zur Arbeitsunfähigkeit gezählt wird. Die Arbeitsunfähigkeit bzw. die Entgeltfortzahlung beginnt am Folgetag. Aber der Tag, an dem der Kollege z. B. nur die 2 Stunden gearbeitet hat, muss trotzdem voll bezahlt werden, § 611 Bürgerliches Gesetzbuch gilt hier. Der Kollege hat also keinen Entgeltverlust. Nachzulesen ist das z. B. in folgenden Urteilen des Landesarbeitsgerichts Köln (12.1.2018, Az. 4 Sa 290/17) und des Bundesarbeitsgerichts (4.5.1971, Az. 1 AZR 306/70, und 26.2.2003, Az. 5 AZR 112/02).

Die Entgeltfortzahlung ist bei Ihnen in § 22 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt, bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Entgeltfortzahlung für maximal 6 Wochen. Überschreiten Sie diesen Zeitraum, erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses ist aber geringer als die Entgeltfortzahlung durch den Dienstherrn. Zum Ausgleich erhalten Sie deswegen einen Zuschuss zum Krankengeld in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt (§ 22 Abs. 2 TVöD).

Bitte beachten Sie: Entgelt im Krankheitsfall wird nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt. Der Krankengeldzuschuss wird zudem nicht über den Zeitpunkt hinaus gezahlt, von dem an Beschäftigte eine Rente oder eine vergleichbare Leistung aufgrund eigener Versicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder aus einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhalten, die nicht allein aus Mitteln der Beschäftigten finanziert ist.

4-Tage-Woche im öffentlichen Dienst?

Der Vorschlag, nur noch 4 Tage die Woche zum Lohn einer 5-Tage-Woche zu arbeiten, ist derzeit in aller Munde. Sogar bis in unsere Hauptstadt hat sich das schon herumgesprochen. So hat die Senatorin für Arbeit und Soziales in Berlin, Cansel Kiziltepe, den Vorschlag gleich aufgegriffen und erwägt nun, in der Berliner Verwaltung die 4-Tage-Woche als Modellprojekt probehalber einzuführen.

Dies könne die Attraktivität des Landes Berlin als Arbeitgeber stärken. Ich bin gespannt, wie das Experiment ausgeht!

Krankengeld Zuschuss
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