„Was können wir als Personalrat gegen Befristungen vortragen?“

16. Mai 2024

Frage: Unser Dienstherr hat uns neulich zwischen Tür und Angel mitgeteilt, dass er Neueinstellungen nur noch befristet auf 2 Jahre ohne Sachgrund vornehmen will. Hierzu gab es im Vorfeld keine Gespräche mit dem Personalrat. Wir finden das Verhalten unerhört und auch rechtlich kaum nachvollziehbar. Kann unser Dienstherr das denn tatsächlich tun?

Befristungen sind unerwünscht

Maria Markatou: Argumentieren Sie mit dem Willen des Gesetzgebers

Als Personalratsgremium sind Sie ja Wächter darüber, dass Ihre Dienststelle gegenüber den Mitarbeitern alle Arbeitsschutzrechte einhält. Dazu gehört auch, Befristungen kritisch zu sehen. Schlagen Sie nur mal § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz auf und sehen Sie sich die rechtlichen Hürden an, die der Gesetzgeber an Befristungen gesetzt hat. Zeitliche Grenzen, strenges Schriftformerfordernis … all das zeigt doch, dass Befristungen vom Gesetzgeber grundsätzlich unerwünscht sind. Der Gesetzgeber will eindeutig unbefristete Arbeitsverhältnisse.

Als Personalrat bestimmen Sie auch bei der Einstellung mit. Ein Zustimmungsverweigerungsgrund gegen die Einstellung liegt vor, wenn Sie befürchten, dass andere Mitarbeiter durch die Einstellung benachteiligt werden. Wenn jetzt nur noch befristet eingestellt werden soll, steht zu befürchten, dass

  1. dadurch verhindert wird, dass Teilzeiter aufstocken. Das kann zu bösem Blut in der Dienststelle führen.
  2. Zudem: Eine Befristung soll nur geschlossen werden, wenn der Dienstherr bei Arbeitsbeginn weiß, dass er nur einen vorübergehenden Arbeitskräftebedarf hat. Hier haben wir aber nur eine Entscheidung, dass man nur noch Befristungen will. Das hat nichts mit vorübergehendem Bedarf zu tun, das ist eine politische Entscheidung. Vorbei am Willen des Gesetzgebers. Hier könnten Sie auch noch mal nachhaken.
  3. Was ist mit Arbeitnehmerschutzrechten, die mit den Jahren wachsen (z. B. verlängerte Kündigungsfristen, Unkündbarkeit nach Tarifvertrag) – soll das alles ausgehebelt werden?

Kurz und gut, ich sehe Angriffspunkte für Sie als Personalrat und würde hier auch dringend das Gespräch mit der Dienststellenleitung suchen. Das Verhalten Ihres Dienstherrn wirft zumindest Fragen auf. Und Ihr Dienstherr sollte auch an die Beschäftigten denken. Befristungen belasten – man ist zwar in Arbeit, doch das Ende ist absehbar. Diese Absehbarkeit geht auf die Psyche, da Beschäftigte trotz Arbeit in einer unsicheren sozialen Lage sind. Wer weiß, ob sie nach der Befristung wieder eine Anstellung finden.

Befristungen
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