Frage: In unserer Dienststelle möchte die Leitung eine verbeamtete Kollegin ohne ihre Zustimmung für mehrere Monate in eine andere Abteilung abordnen. Offiziell heißt es, dies sei aus „organisatorischen Gründen“ nötig. Wir als Personalrat fragen uns: Welche Mitbestimmungsrechte haben wir bei einer Abordnung und wie können wir überprüfen, ob wirklich dienstliche Gründe vorliegen?
Maria Markatou: Abordnungen sind in vielen Verwaltungen ein sensibles Thema.
Sie betreffen nicht nur die Organisation, sondern auch die persönliche Situation der Beschäftigten. Das zeigt auch die Leserfrage: Eine Kollegin soll ohne ihr Einverständnis vorübergehend in eine andere Abteilung versetzt werden. Doch was darf die Dienststelle – und welche Rechte haben Sie als Personalrat?
Der rechtliche Rahmen
Eine Abordnung bedeutet, dass eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise in einer anderen Dienststelle oder Abteilung arbeiten soll. Rechtlich bleibt die Person zwar in ihrer bisherigen Behörde angestellt, aber die Arbeit wird an einem anderen Ort oder in einer anderen Einheit verrichtet.
Für Beschäftigte ist das oft ein tiefer Einschnitt. Arbeitswege können länger werden, Tätigkeiten ändern sich, und nicht selten fühlen sie sich versetzt, weil sie angeblich „nicht mehr passen“. Deshalb hat der Gesetzgeber Mitbestimmungsrechte des Personalrats vorgesehen.
Mitbestimmung ist Pflicht
Bei Abordnungen handelt es sich um eine personelle Maßnahme, die nach den Personalvertretungsgesetzen der Länder oder des Bundes grundsätzlich der Mitbestimmung unterliegt. Das bedeutet: Die Dienststelle darf die Maßnahme nicht einseitig anordnen. Der Personalrat muss beteiligt und angehört werden.
Der Dienstherr muss Sie als Personalrat rechtzeitig und umfassend über die Gründe informieren. Dazu gehört, warum die Abordnung nötig sein soll, wie lange sie dauern soll und welche Aufgaben die betroffene Person übernehmen soll. Ohne diese Angaben kann der Personalrat nicht wirksam mitbestimmen.
Dienstliche Gründe müssen belegt sein
Eine Abordnung darf nicht willkürlich erfolgen. Es muss ein dienstlicher Grund vorliegen. Solche Gründe können sein:
- vorübergehender Personalbedarf in einer anderen Abteilung
- ein Projekt, das spezielles Fachwissen erfordert
- Umstrukturierungen, die einen befristeten Einsatz notwendig machen
Kein dienstlicher Grund liegt vor, wenn die Abordnung nur dazu dient, eine Person „loszuwerden“ oder abzustrafen.
Auch bloße Behauptungen der Dienststelle, etwa „das Vertrauensverhältnis ist gestört“, reichen nicht. Ein solcher Vorwurf muss durch konkrete Tatsachen belegt sein.
Ihre Rechte als Personalrat
Als Personalrat haben Sie das Recht, die Abordnung zu prüfen. Sie können:
- die Unterlagen einsehen – damit Sie nachvollziehen können, welche Gründe die Dienststelle vorträgt.
- Fragen stellen – wenn Begründungen unklar oder widersprüchlich sind.
- die Zustimmung verweigern, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben.
Verweigern können Sie, wenn
- kein dienstlicher Grund erkennbar ist,
- die Maßnahme eine Benachteiligung darstellt,
- die Abordnung unverhältnismäßig ist, also z. B. zu lange dauert oder die Aufgaben nicht dem Status der Person entsprechen.
Kommt es zum Streit, entscheidet in letzter Konsequenz die zuständige Einigungsstelle oder das Verwaltungsgericht.
Zustimmung der Betroffenen
Grundsätzlich kann eine Abordnung auch ohne Zustimmung der betroffenen Person angeordnet werden. Aber: Je länger die Abordnung dauert, desto gewichtiger sind die Anforderungen an die Begründung. Bei längeren Zeiträumen – etwa über 6 Monate hinaus – sind die Hürden besonders hoch.
Achten Sie darauf, dass die Dienststelle die persönliche Situation berücksichtigt. Familiäre Verpflichtungen, gesundheitliche Einschränkungen, Fahrtzeiten: All das gehört in die Interessenabwägung.
Typische Konflikte
In der Praxis entstehen Konflikte oft dann, wenn Abordnungen als „Strafmaßnahme“ empfunden werden. Beschäftigte berichten, sie seien versetzt worden, weil sie Kritik geäußert haben oder nicht ins Team passen würden. Hier sind Sie als Personalrat besonders gefordert. Vage Aussagen wie „zur besseren Organisation“ oder „wegen Spannungen im Team“ sind meist nicht ausreichend.
Nutzen Sie als Personalrat diese Handlungsempfehlung:
- Lassen Sie sich die Abordnungsgründe schriftlich vorlegen. Fordern Sie Details ein, zum Beispiel über Dauer, Einsatzort und Aufgaben.
- Sprechen Sie mit der Kollegin oder dem Kollegen. Nur so können Sie einschätzen, welche Belastungen die Maßnahme mit sich bringt.
- Prüfen Sie, ob die Abordnung im Verhältnis zu den Interessen der Beschäftigten steht.
- Verweisen Sie auf die Pflicht des Dienstherrn, konkrete und belegbare Gründe darzulegen.
- Wenn die Abordnung offensichtlich unrechtmäßig oder unzumutbar ist, haben Sie ein starkes Mitbestimmungsrecht.
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