Frage: Die Flexibilisierung der Arbeitszeit kann ja auch für uns als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte viele Vorteile haben. Können Sie uns eine Übersicht geben, welche Möglichkeiten es gibt und wie wir Änderungen bei uns einführen können?
§ 10 Abs. 1 Satz 1 TVöD: Arbeitszeitkonto
Durch Betriebs-/ Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden.
Maria Markatou: Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der Grund, weshalb Sie über neue Arbeitszeitmodelle in Ihrer Dienstelle nachdenken sollten? Sie können die Mitarbeiterzufriedenheit verbessern!
● Arbeitszeitkonten
Immer mehr Dienststellen satteln auf eine moderne Arbeitszeiterfassung um. Arbeitszeitkonten sind in diesem Zusammenhang eine der interessantesten Möglichkeiten, weil Ihr Dienstherr dadurch Kosten senken kann. Wie das geht?
Durch die Einführung von Zeitkonten kann er die Arbeit flexibel gestalten: Überstunden werden zu einem Guthaben angesammelt. Das wird in der Regel „abgefeiert“ oder ausbezahlt. Auch die Kombination von Kurz- und Langzeitkonten ist möglich.
● Kurzzeitkonten
Mitarbeiter führen persönliche Zeitkonten, auf denen Abweichungen zwischen planmäßiger und tatsächlicher Arbeitszeit aufgerechnet werden. Ein Arbeitszeitkonto kann folgendermaßen im Arbeitsvertrag vereinbart werden:
„Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 30 Stunden pro Woche. Der Arbeitgeber ist berechtigt, diese regelmäßige Arbeitszeit in einer Spannbreite von 25 bis 35 Stunden pro Woche mit einer Ankündigungszeit von 4 Tagen zu verteilen. Es wird ein Arbeitszeitkonto geführt, das ein Guthaben von bis zu 50 Stunden und ein Minussaldo von bis zu 20 Stunden aufweisen kann.“
WICHTIG
Tarifvertrag nicht vergessen
Beachten Sie dabei die bei Ihnen unter Umständen bestehenden tariflichen Vorgaben. So enthält z. B. § 10 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Regelungen zum Zeitkonto.
● Langzeitkonten
Hierbei vereinbart Ihr Dienstherr die Arbeitszeit für ein ganzes Jahr oder sogar noch längere Zeiträume mit Ihren Kolleginnen und Kollegen. Dabei können die angesparten Zeitguthaben der Mitarbeiter so hoch sein, dass sie einer Freistellung von mehreren Monaten oder sogar Jahren entsprechen.
Daher ist es notwendig, die angesparten Guthaben abzusichern – vor allem gegen eine Insolvenz. Infrage kommen Treuhandvereinbarungen, Avalbürgschaften durch Banken oder eine Verpfändung der Wertguthaben durch den Dienstherrn an den Arbeitnehmer.
WICHTIG
Prüfen Sie den Tarifvertrag
§ 10 Abs. 6 TVöD enthält Regelungen zu Langzeitkonten!
Gestalten Sie die Arbeitszeit flexibel
Neben dem Arbeitszeitkonto können Sie gemeinsam mit Ihrem Dienstherrn weitere Arbeitszeitflexibilisierungsmethoden einführen, z. B. Gleitzeit, Teilzeitarbeit, Jobsharing.
Gerade das Jobsharing, also die Arbeitsplatzteilung, ist eine Variante der Teilzeitbeschäftigung. Es existiert sogar eine gesetzliche Definition in § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Jobsharer bestimmen die Aufteilung der Arbeitszeit untereinander selbst. Nur in den Fällen, in denen ihnen das nicht gelingt, schreiten Sie oder Ihr Dienstherr ein.
So gehen Sie in der Praxis vor
1. Schritt: Wägen Sie ab, ob Sie ein neues Arbeitszeitsystem in Ihrer Dienststelle einführen wollen. Dann führen Sie eine erste Grobplanung durch, was genau Sie ändern wollen.
2. Schritt: Prüfen Sie, welche rechtlichen Vorgaben Sie zu beachten haben.
3. Schritt: Entwickeln Sie mit Ihrem Dienstherrn eine erste Detailplanung.
4. Schritt: Stellen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen das fertige Modell vor.
5. Schritt: Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen nach Einführung des neuen Arbeitszeitsystems, ob es wirkt und an welchen Stellen Sie ggf. optimieren sollten.
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