Diese Handlungsempfehlung können Sie von Mobbing betroffenen Kolleginnen und Kollegen überreichen. Heften Sie sie auch an das schwarze Brett bzw. veröffentlichen Sie sie im Intranet.
Mobbing: So können Sie dagegen vorgehen
Wenn ein Kollege oder eine Kollegin von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen ist, gibt es verschiedene Schritte, die er oder sie unternehmen kann, um sich zu schützen und das Problem anzugehen. Es ist wichtig, schnell zu reagieren, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Hier sind die wesentlichen Schritte, die Sie bei Mobbing ergreifen können:
1. Mobbing dokumentieren
Der erste Schritt für den betroffenen Beschäftigten sollte die genaue Dokumentation aller Vorfälle sein. Es ist wichtig, Datum, Uhrzeit, den Inhalt und beteiligte Personen zu notieren. Auch eventuelle Zeugen und die Auswirkungen auf die eigene Gesundheit und Arbeitsleistung sollten festgehalten werden. Diese Beweise können später nützlich sein, um den Vorwurf des Mobbings zu belegen.
2. Direkte Ansprache des Mobbers
Falls möglich, kann der Beschäftigte versuchen, den Mobber direkt auf sein Verhalten anzusprechen. Dabei sollte in einem sachlichen und ruhigen Ton klargemacht werden, dass das Verhalten nicht akzeptabel ist. Oft ist der Mobber sich seiner Handlungen nicht bewusst oder unterschätzt deren Auswirkungen. Eine direkte Ansprache kann in manchen Fällen das Problem lösen oder zumindest klären.
3. Gespräch mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung
Falls das direkte Gespräch mit dem Mobber nicht erfolgreich ist oder die Situation zu belastend ist, sollte der Beschäftigte seinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung / das Personalamt informieren. Dies kann in einem vertraulichen Gespräch geschehen, in dem die Mobbingvorwürfe erläutert und die dokumentierten Vorfälle vorgelegt werden. Es ist wichtig, dass die Dienststelle über das Mobbing informiert ist, um gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
4. Personalrat und/oder Schwerbehindertenvertretung (SBV) einbeziehen
Falls vorhanden, sollte der Beschäftigte den Personalrat oder die SBV (bei Betroffenen mit einer Schwerbehinderung) einbeziehen. Diese Gremien haben die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, und können sowohl beratend als auch vermittelnd eingreifen. Sie können dabei helfen, Konflikte zu lösen und auf den Dienstherrrn Druck auszuüben, um das Mobbing zu unterbinden.
5. Rechtsberatung und externe Hilfe
Wenn sich die Situation nicht verbessert, kann es ratsam sein, rechtlichen Beistand zu suchen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann den Beschäftigten über seine Rechte aufklären und mögliche rechtliche Schritte erläutern, wie zum Beispiel Schadenersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche.
Darüber hinaus können externe Beratungsstellen oder Mediation helfen, die Situation zu klären.
6. Meldepflicht der Dienststelle
Der Dienstherr ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Wenn Mobbing bekannt wird, muss er Maßnahmen ergreifen, um das Mobbing zu beenden, wie etwa Gespräche, Abmahnungen oder Versetzungen. Tut er nichts, können Betroffene ihn auf Unterlassung verklagen.
7. Arbeitsrechtliche Maßnahmen
In schwerwiegenden Fällen können Betroffene rechtliche Schritte einleiten, etwa eine Beschwerde gemäß § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, oder die Kündigung oder Entlassung aus dem Dienst des Mobbers durch die Dienststelle fordern. Im Extremfall kann auch eine Klage sinnvoll sein.
8. Gesundheitsschutz
Mobbing hat oft schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit. Betroffene Beschäftigte sollten deshalb frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, beispielsweise durch einen Arzt, Psychologen oder Betriebsarzt.
9. Versetzung und Kündigung als letzte Option
In extremen Fällen, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos sind und die Situation unerträglich bleibt, kann der Beschäftigte eine Versetzung und im schlimmsten Fall eine Kündigung in Erwägung ziehen. Dabei ist es wichtig, mögliche rechtliche Schritte, etwa Schadenersatzansprüche oder eine Abfindung, mit einem Anwalt zu besprechen.
Eine Kündigung sollte jedoch gut überlegt sein, da sie rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.
10. Entscheidung fällen
Wichtig ist es, eine Entscheidung zu fällen. Mobbing hört nicht von allein auf. Es muss also etwas passieren, ganz gleich, wie der oder die Betroffene sich entscheidet. Andernfalls drohen lange Arbeitsunfähigkeitszeiten und unter Umständen sogar die Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses.
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