4 Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Personalversammlung

22. Februar 2022

Grundsätzlich ist Ihre Einladung nicht an eine bestimmte Form gebunden. Aus ihr sollten dennoch bestimmte Inhalte hervorgehen wie der Ort, die Zeit sowie die Tagesordnung.

Frage 1: Wie lange dauert eine Personalversammlung?

Antwort: Das bestimmen Sie. Zwar kommt es hin und wieder vor, dass Ihr Dienstherr im Zusammenhang mit der Terminierung auch die Dauer der Personalversammlung festlegen will. Darauf müssen Sie sich aber keinesfalls festnageln lassen. Denn Ihre anberaumte Personalversammlung ist erst zu Ende, wenn alle Themen, Berichte und Wortmeldungen beendet sind. Das gilt vor allem, wenn noch Punkte auf der Tagesordnung offen sind.

Frage 2: Wo muss die Personalversammlung stattfinden?

Antwort: Ihr Dienstherr ist grundsätzlich verpflichtet, Ihnen einen Raum für die Personalversammlung innerhalb der Dienststelle zur Verfügung zu stellen. Hieran sind Sie zunächst gebunden. Aber: Sind die Räumlichkeiten im Hause nicht geeignet, können Sie auch einen Raum anmieten. Die Kosten dafür muss Ihr Dienstgeber tragen.

Achten Sie bei der Auswahl des Raums auf Folgendes:

●   Ist der Raum groß genug?

●   Sind ausreichend Sitzgelegenheiten vorhanden?

●   Kann ein Mikrofon genutzt werden?

●   Sind Mittel zur Visualisierung verfügbar?

Frage 3: Was gehört alles in die Tagesordnung?

Antwort: Auf eine gut durchdachte Tagesordnung kommt es entscheidend an. Deshalb muss sie auch stets der Einladung zu Ihrer Personalversammlung beiliegen. Was in die Tagesordnung gehört, ist auf den ersten Blick einfach, denn einige Tagesordnungspunkte (TOP) stehen von vornherein fest.

Diese 3 TOP gehören immer dazu:

●   TOP 1: Begrüßung und Eröffnung

●   TOP 2: Tätigkeitsbericht des Personalrats

●   TOP 3: Referat Arbeitgeber (nur einmal jährlich ein Muss, die Hinzuziehung bietet sich jedoch häufiger an)

Frage 4: Was müssen wir bei der Einladung beachten?

Antwort: Das zur Personalversammlung einladende Organ sind Sie als Personalrat. Wichtig ist, dass Sie einen entsprechenden Beschluss fassen („Beschluss: Die nächste Personalversammlung findet am … statt“) und die Einladung so rechtzeitig verschicken, dass alle Teilnehmer Gelegenheit zur Kenntnisnahme, sachgerechten Vorbereitung und Teilnahme erhalten.

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