Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts in Planung

14. Juni 2024

Das Bundeskabinett hat in seiner letzten Sitzung einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts beschlossen. Dieser bringt große Verbesserungen für die Entschädigung und Versorgung von Reservisten sowie deren Angehörige mit sich. Das Ganze soll 2025 in Kraft treten.

Gesetz soll klarer werden

Das Hauptziel des überarbeiteten Gesetzes im Bereich Entschädigung ist, den Entschädigungsanspruch für wehrdienstbeschädigte Personen klar und verständlich zu gestalten. Die Vereinfachung dieser Regelungen soll zu einer schnelleren Abwicklung der Ansprüche führen und den Beratungsaufwand für Betroffene minimieren.

Mehr Flexibilität

Bei der Soldatenversorgung erhalten die Soldaten mehr Zeit, Leistungen (z. B. Förderleistungen) abzurufen. So können sie den Bezug der Leistungen besser an die persönliche und berufliche Situation anpassen. Ziel ist es, dadurch einen Leistungsverlust durch Verfristung zu vermeiden.

Gerechtere Bedingungen für Reservisten

Auch das Unterhaltssicherungsgesetz wird durch den Entwurf reformiert. Die finanzielle Benachteiligung von Reservisten, die als Versorgungsempfänger einen kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlags erhalten, soll aufgehoben werden. Dies führt im Ergebnis zu einer finanziellen Verbesserung der Familien. Denn der Familienzuschlag wird von bezogenen Leistungen abgezogen. Dies soll beendet werden. Insgesamt werden Soldaten und Reservisten so bessergestellt!

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