Arbeitsvertrag per E-Mail – in welchen Bereichen nach wie vor die strenge Schriftform gilt

12. Dezember 2024

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG-IV) ist in vielen Bereichen das Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzt worden. Arbeitsverträge kann man nun zum Teil per Mail schließen. Das macht uns das Leben leichter. Es gibt aber immer noch Bereiche im Arbeits- und Dienstrecht, wo auf die strenge Schriftform nicht verzichtet werden darf. Welche das sind, lesen Sie hier.

Die strenge Schriftform

Die strenge Schriftform ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 126 Abs. 1 geregelt. Danach muss, wenn das Gesetz dies fordert, eine Vertragsurkunde eigenhändig unterschrieben werden. Man muss sich hier also klassisch auf Papier mit Unterschrift erklären.

§ 126 Abs. 1 BGB: Schriftform

Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden

Oft wird aktuell geschrieben, dass die Schriftform durch das BEG-IV gefallen ist. Es ist nur noch von Textform die Rede. Dass es die Schriftform nicht mehr gibt, stimmt so jedoch nicht. Wenn Sie sich unsicher sind und keine Ausnahme zum Schriftformgebot finden, ist der sicherste Weg, eine Erklärung klassisch auf Papier abzugeben. Im Folgenden habe ich für Sie zusammengefasst, wo Sie auf jeden Fall noch die strenge Schriftform einhalten müssen.

Wann die strenge Schriftform zu beachten ist

Die Schriftform ist zwingend bei allen Rechtsgeschäften, die auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzielen, also

  • bei einem Aufhebungsvertrag,
  • bei Kündigungen und
  • bei Befristungen.
Hinweis: Ausnahme für „Regelaltersgrenze“

Eine Ausnahme gibt es für die Befristung von Arbeitsverträgen wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze. Im Arbeitsvertrag wird verankert, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht haben. Hier reicht künftig die Textform. In § 41 SGB VI wird dies neu geregelt.

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