In der Corona-Zeit wurde sie eingeführt, die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), dann abgeschafft, wieder eingeführt und dauerhaft geregelt. Wenn es nach Christian Lindner geht, soll diese Möglichkeit nun wieder abgeschafft werden, das sagte er am 12.9.2024.
Ziel war der Bürokratieabbau
Geschaffen wurde die Regelung zum Zweck des Bürokratieabbaus. Leider werde sie ausgenutzt, um leicht an eine AU zu kommen, so Lindner. Zahlen belegen, dass mehr Arbeitnehmer arbeitsunfähig sind, wenn es die Möglichkeit der telefonischen AU gibt. Daher müsse die Regelung wieder abgeschafft werden. Das „Ausnutzen“ der Regel mache die Abschaffung notwendig. Doch wie funktioniert die telefonische Krankschreibung?
Voraussetzungen der telefonischen AU
Eine telefonische Krankschreibung kann nur erfolgen, wenn …
- der Beschäftigte der kontaktierten Arztpraxis bekannt ist.
- eine Videosprechstunde aus technischen, zeitlichen, organisatorischen oder sonstigen Gründen nicht umsetzbar ist.
Bei leichter Symptomatik kann der Patient so für bis zu 5 Tage krankgeschrieben werden. Am Telefon schildert er seine Beschwerden, dann entscheidet der Arzt oder die Ärztin, ob eine telefonische AU ausgestellt werden kann oder ob ein Besuch in der Sprechstunde nötig ist.
Soll die AU-Bescheinigung verlängert werden, müssen die Patienten aber in die Sprechstunde kommen.
Wie geht es weiter?
Im Moment gibt es die telefonische AU noch, Sie können diese Möglichkeit also noch nutzen. Sollte sich Christian Lindner durchsetzen, informieren wir Sie sofort. Ich würde die Regelung nicht abschaffen, sondern diese strenger fassen, z. B.: telefonische AU ja, aber nur für 2 Tage, danach muss man in die Praxis.
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