Als Personalrat machen Sie sich natürlich auch Gedanken um Ihren Nachwuchs. Umso erfreulicher ist es dann, wenn sich die Azubis schon organisieren, und zwar in ihrem eigenen Personalrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).
Besonderen Kündigungsschutz nutzen
Die Arbeit in der JAV hat für die Azubis einen entscheidenden Vorteil: Wie Sie als Personalrat genießen Azubis während ihrer Amtszeit und noch für ein Jahr danach besonderen Kündigungsschutz.
Die Auszubildenden haben das Recht, eine JAV zu wählen. Voraussetzungen sind, dass
• es in der Dienststelle einen Personalrat gibt,
• der Dienststelle mindestens 5 Beschäftigte angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wählbar sind die Beschäftigten, die am Wahltag das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 100 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz).
Das sind die Rechte und Pflichten der JAV
• Teilnahme an Personalratssitzungen
• Teilnahme an Ausschusssitzungen des Personalrats
• Teilnahme an Besprechungen zwischen Personalrat und dem Dienstherrn
• Durchführung von JAV-Versammlungen
• Durchführung von JAV-Sitzungen
• Abhalten von Sprechstunden
• Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers/Dienstherrn
• Teilnahme an Einstellungsgesprächen
• Freistellungen vom Dienst
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