Es gibt einige Besonderheiten im laufenden Arbeitsverhältnis bei der Beschäftigung von Flüchtlingen. Das sollten Sie als Personalrat berücksichtigen. Denn Sie haben die Einhaltung der Gesetze zu überwachen.
Subsidiärer Schutz
Nach EU-weit geltendem Recht können Menschen aus Krisengebieten, die keine Aussicht auf Asyl oder Anerkennung als Flüchtling haben, unter „subsidiären Schutz“ gestellt werden, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland ein „ernsthafter Schaden“ droht.
Arbeitsschutz
Ihr Dienstherr sollte sicherstellen, dass neu eingestellte Flüchtlinge die dienstlichen Abläufe und die Unfallverhütungsmaßnahmen verstehen. Es gehört zu seinen Fürsorgepflichten, ggf. für eine Übersetzung zu sorgen.
Ausländerfeindlichkeit bekämpfen
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet es, Ehrverletzungen ausländischer Arbeitnehmer entgegenzutreten. Dazu sollte er die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Unterbindung ergreifen, also beispielsweise eine Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder sogar Kündigung.
Ausländerrechtliche Genehmigungen laufend prüfen
Grundsätzlich ist der Flüchtling verpflichtet, die erforderlichen ausländerrechtlichen Genehmigungen, wie etwa eine Arbeitserlaubnis, vorzulegen und sich um eine rechtzeitige Verlängerung zu bemühen. Bei befristeten Erlaubnissen sollte das aber auch Ihr Dienstherr im Auge haben.
Ausländische Fahrerlaubnis
Falls Ihr Dienstherr einen Flüchtling als Fahrer einstellen möchte, sollte er unbedingt prüfen, ob eine Fahrerlaubnis vorliegt. Bei Drittstaaten ist eine Umschreibung meistens nur innerhalb von 3 Jahren nach der Einreise zulässig.
Informationsschreiben des Personalrats
Prüfen Sie als Personalrat, ob Ihre Verlautbarungen, E-Mails, Aushänge usw. auch tatsächlich von sämtlichen Kolleginnen und Kollegen verstanden werden. Falls nicht, sollten Sie für Übersetzungen sorgen.
Kleiderordnung
Falls in der Dienststelle eine Kleiderordnung herrscht, müssen sich auch Flüchtlinge daran halten. Die Religionsfreiheit tritt hier zurück.
Mindestlohn
Auch Flüchtlinge haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Patenprogramme einsetzen
Patenschaften sind in vielen Betrieben und Dienststellen längst fester Bestandteil der Willkommenskultur. In Bezug auf Ihre ausländischen Kolleginnen und Kollegen sind diese besonders wichtig.
Religionsfreiheit am Arbeitsplatz
Wenn der dienstliche Ablauf nicht gestört wird, hat Ihr Dienstherr Gebetspausen zu ermöglichen. Auf jeden Fall aber muss die Möglichkeit eingeräumt werden, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums religiöse Handlungen vorgenommen werden können.
Sprachkurse
Das klare Ziel sollte eine möglichst zeitnahe ausschließliche Verständigung in deutscher Sprache sein. Denn die gemeinsame Sprache ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Integration ausländischer Kolleginnen und Kollegen in Ihre Dienststelle. Setzen Sie sich deshalb dafür ein, dass Ihr Dienstherr Flüchtlingen und anderen ausländischen Kolleginnen und Kollegen die Teilnahme an einem geeigneten Deutschkurs ermöglicht.
Verständigungsproblemen vorbeugen
Sie und Ihr Dienstherr sollten die Kollegen in den Abteilungen, in denen besonders viele ausländische Kolleginnen und Kollegen eingestellt werden, auf mögliche Verständigungsschwierigkeiten vorbereiten und klären, wie Sprachschwierigkeiten überwunden werden können. Erfragen Sie, wer eventuell über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügt und bei anfänglichen Sprachproblemen aushelfen kann.
Zuerst der Personalrat
Sie als Personalrat kümmern sich aktiv um die Integration Ihrer ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Sie schlagen Ihrem Dienstherrn entsprechende Maßnahmen vor und setzen sich selbst aktiv für eine bessere Aufnahme der Kolleginnen und Kollegen in die Belegschaft ein. Dazu führen Sie regelmäßig Gespräche mit den Betroffenen. Und zwar am Arbeitsplatz und in den Abteilungen.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!