Darf Ihr Dienstherr in den Social Media recherchieren?

05. Juli 2022

Jeder Dienstherr hat schon mal Namen gegoogelt oder diese in Social Media eingegeben, um an Informationen heranzukommen, da bin ich mir sicher. Eines muss dabei aber klar sein: Hierbei handelt es sich um eine Erhebung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung. Diese ist an sich nur zulässig, wenn ein Bewerber dieser Erhebung zustimmt oder wenn es einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand gibt.

Daten, die Personen in sozialen Netzwerken bereitstellen, sind meist nicht direkt zugänglich. Zumindest muss man sich registrieren, oft auch mit dem Konto des Bewerbers verknüpfen.

Bei freizeitorientierten sozialen Netzwerken oder solchen, bei denen die private Nutzung eindeutig im Vordergrund steht, wie Facebook, Instagram oder TikTok, ist die Datenerhebung unzulässig bzw. wird nach herrschender Meinung als unzulässig angesehen. Denn der Schutz der Privatsphäre überwiegt das Arbeitgeberinteresse auf Information. Allerdings – wenn der Dienstherr mit den so gezogenen Informationen nicht gerade hausieren geht, wird niemand dahinterkommen, dass das eigene Profil aufgerufen wurde.

Anders ist es aber bei berufsorientierten Netzwerken (XING, LinkedIn etc.), in denen man ja gerade seine berufliche Qualifikation hervorheben will – hier ist von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der Erhebung auszugehen.

Freischalten heißt einwilligen

Kontaktiert ein Bewerber den Arbeitgeber z. B. über XING zu Bewerbungszwecken und schaltet dabei sein Profil frei, kann dies als Einwilligung zur Datenerhebung gesehen werden.

Ohne Einwilligung ist eine Datenerhebung nach § 26 Abs. 1 BDSG zulässig, wenn sie für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Bewerbungsphase fällt auch unter diese Regelung.

Wenn Ihr Dienstherr also eine Reinigungskraft einstellt, die keinen Kundenkontakt hat, muss er keine Internetrecherche anstellen. Besetzt er aber eine prestigeträchtige Stelle, muss es ihm erlaubt sein, zu prüfen, wen er vor sich hat.

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