Sie wissen aus dem öffentlichen Dienst, wie wichtig es ist, Fristen einzuhalten. Das gilt auch für das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Deshalb ist es so enorm wichtig, dass Sie die entscheidenden und in der Praxis immer wieder vorkommenden Fristen kennen. Hier die wichtigsten Fristen:
Erläuterung:
Werden mündliche Angebote oder Anträge abgelehnt, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Ein Beispiel: Ihr Dienstherr bietet Ihnen in einem Personalgespräch eine Prämie von monatlich 300 € an. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sollten Sie dieses Angebot sofort annehmen. Lehnen Sie es ab, ist es vom Tisch. Fordern Sie stattdessen 400 €, ist das ebenfalls die Ablehnung des Angebots, verbunden mit einem neuen Angebot, das Ihr Dienstherr annehmen oder ablehnen kann.
Noch praktischer wird es beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Bietet Ihr Dienstherr einer Kollegin den Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit Zahlung einer Abfindung von 20.000 € an, gilt genau das Gleiche. Wenn sie mehr verlangt, ist das Angebot des Dienstherrn „weg“.
Erläuterung:
Sie erhalten eine Kündigung, unterschrieben von jemandem, der nicht der Behördenleiter ist? Dann sollten Sie schnellstmöglich prüfen, ob Sie die Kündigung unverzüglich zurückweisen können. Das ist eine sehr effiziente und elegante Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Aber natürlich gilt das auch für alle anderen Willenserklärungen.
Erläuterung:
Will Ihr Dienstherr ein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, geht das nur binnen 2 Wochen, nachdem er von den Kündigungsgründen erfahren hat. Das ist im öffentlichen Dienst besonders wichtig, da viele Arbeitsverhältnisse durch den besonderen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer tariflich ordentlich unkündbar sind.
Erläuterung:
Ein Kollege oder eine Kollegin hat eine Kündigung erhalten? Dann sollte der- oder diejenige sich schnellstmöglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend melden. In der Regel hat er/sie nur 3 Tage Zeit. Andernfalls wird die Bundesagentur eine Sperrfrist verhängen. Weisen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen, die von einer Kündigung bedroht sind, auf diese extrem kurze Frist hin.
Erläuterung:
Sie haben noch Ansprüche aus dem Jahr 2021 gegen Ihren Dienstherrn? Die sollten Sie spätestens bis zum 31.12.2024 gerichtlich geltend machen. Andernfalls sind sie verjährt. Darüber hinaus kann es noch Verfallfristen im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen geben, so beispielsweise in § 37 Abs. 1 TVöD. Doch dazu später.
Erläuterung:
Sie haben einen Gerichtstermin versäumt und ein Versäumnisurteil erhalten? Nun haben Sie im Gegensatz zu dem normalen Zivilrecht nur eine Woche Zeit, dagegen Einspruch einzulegen.
Erläuterung:
Ein Kollege hat die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten. Nun hat er 3 Wochen Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen und eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpasst er diese Frist, beendet in aller Regel die Kündigung das Arbeitsverhältnis, egal ob sie rechtmäßig ist oder nicht. Es gibt zwar Ausnahmen, in denen auch eine verspätete Kündigungsschutzklage zugelassen wird, das ist aber extrem selten der Fall.
Erläuterung:
Ihr befristeter Arbeitsvertrag ist am 30. Juni ausgelaufen. Nun haben Sie 3 Wochen Zeit, gegen die Befristung zu klagen, wenn Sie meinen, dass die Befristung unwirksam war.
Erläuterung:
Sie glauben, dass Sie diskriminiert worden sind? Dann machen Sie Ihre Ansprüche innerhalb von 2 Monaten geltend.
Erläuterung:
Nach der schriftlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche binnen 2 Monaten haben Sie binnen weiterer 3 Monate Klage zu erheben.
Erläuterung:
Hierbei handelt es sich um eine ganz wichtige Frist, die unbedingt zu beachten ist. Andernfalls können Sie allein wegen einer fehlenden Geltendmachung Ansprüche verwirken.
Hinweis: Grundsätzliches zu Tarifverträgen
Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es in Deutschland viele Dienstvereinbarungen und Tarifverträge. Erstere sind schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Dienstherrn und dem Personalrat. Letztere werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern geschlossen. In Deutschland existieren derzeit ca. 95.000 Tarifverträge. Erkundigen Sie sich, welche Tarifverträge bei Ihnen Anwendung finden.
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