Die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2025 stehen fest

13. November 2024

Jedes Jahr im Oktober/November werden die Rechengrößen für das neue Jahr durch Verordnung festgelegt. So auch im Oktober 2024 für das Jahr 2025. Im neuen Jahr gelten dann die folgenden Werte für die Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 8.050 € im Monat (2024: 7.550 €). Verdienen Beschäftigte mehr als 8.050 € im Monat, sind für den überschießenden Teil keine Rentenbeiträge zu entrichten.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 5.512,50 € im Monat (2024: 5.175 €). Der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung errechnet sich 2025 also an 5.512,50 €. Wer mehr verdient, bleibt im überschießenden Betrag beitragsfrei.
  • Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 6.150 € im Monat (2024: 5.775 €). Wer mehr verdient, ist nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und kann sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Sozialversicherungsrechengröße
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