Die Eingruppierung basiert auf § 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser besagt, dass die Eingruppierung sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung richtet. Die Entgeltordnung wiederum ist ein Anhang zu § 12 TVöD. Das bedeutet für Sie, dass Sie ohne die Lektüre des TVöD und des Anhangs die Systematik der Eingruppierung nach dem TVöD nicht durchdringen werden.
§ 12 TVöD regelt weiterhin, dass die Beschäftigten in Entgeltgruppen (EG) der Entgeltordnung eingruppiert werden, aus der Gruppe ergibt sich dann das Entgelt.
In der Entgeltordnung gibt es einen Teil A I, die allgemeinen Merkmale. Handwerkliche Tätigkeiten, Büro, Buchhalterei, sonstiger Innendienst und Außendienst fallen hierunter. In Teil A II werden spezielle Tätigkeitsmerkmale für Tätigkeiten wie Meister/-innen, Techniker/-innen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen geregelt. Teil B regelt konkrete Berufe.
Die EG wiederum sind in einzelne Abschnitte eingeteilt:
- Erster Abschnitt (EG 1 bis 4): ohne Ausbildung
- Zweiter Abschnitt (EG 5 bis 9a): mit 3-jähriger Ausbildung
- Dritter Abschnitt (EG 9b bis 12): mit Hochschulbildung
- Vierter Abschnitt (EG 13 bis 15): mit wissenschaftlicher Hochschulbildung
Persönliche Merkmale und Tätigkeitsmerkmale
Die EG bestehen aus persönlichen Merkmalen und Tätigkeitsmerkmalen. Beide Merkmale müssen erfüllt werden. Die EG sind in sich nach Nummern aufgeteilt, das sind die Fallgruppen.
- Persönliche Merkmale sind z. B. die Berufsausbildung, ein Studium.
- Tätigkeitsmerkmale sind für die Tätigkeit charakteristische Dinge. Diese werden im TVöD bzw. in der Entgeltordnung benannt.
Die Beschäftigten sind in derjenigen EG eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale der zeitlich überwiegenden und auf Dauer übertragenen Tätigkeit entsprechen. Bis auf ausdrücklich bestimmte Ausnahmen ist grundsätzlich ein Zeitanteil von 50 % maßgebend. Um die Zeitanteile zu bestimmen, sind Arbeitsvorgänge zu bilden, die dann dem Tätigkeitsmerkmal zuzuordnen sind. Nehmen Sie hier die Stellenbeschreibung zur Hand. Welche Arbeitsziele sollen erreicht werden? Wie sind diese voneinander abgrenzbar? Wenn Sie hier Überschriften oder Gruppen bilden können, dann haben Sie Arbeitsvorgänge.
Die übertragene Tätigkeit ist entscheidend
Die Eingruppierung ergibt sich also automatisch aus der übertragenen Tätigkeit („Grundsatz der Tarifautomatik“). Oft hebt sich die höhere EG aus der unteren EG heraus. Dann müssen alle Merkmale, also sowohl die der ursprünglichen als auch die der höheren EG, erfüllt sein.
Nehmen Sie als Beispiel die EG 12 der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände: Sie basiert auf der EG 11. Das Tätigkeitsmerkmal der EG 12 erfordert, dass die Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. Sie brauchen also alle Tätigkeitsmerkmale der EG 11 plus das besondere Maß an Verantwortung, um in die EG 12 zu kommen. Oft ergibt sich hier auch eine komplette Stufenleiter, EG 12 basiert auf EG 11, EG 11 wiederum verlangt die Heraushebung aus EG 10 und 9 …
Hier folgen einige konkrete Beispiele zur Eingruppierung:
Eingruppierung nach TVöD
| EG 1 | EG 7 | EG 11 |
| — Abwaschkraft — Aufsichtskraft — Aushilfe beim Bauhof | — Bürosachbearbeiter Haushalt bei der Bundeswehr — Eis- und Hallenmeister — Elektriker | — Architekt — Bachelor of Arts (Public Management), Bachelor of Laws (Taxes), Bachelor of Arts (Betriebswirtschaft, Fachrichtung Steuern, Prüfungswesen) — Bauhofleiter |
| EG 2 | EG 8 | EG 12 |
| — Einlasskontrolle — Erziehungshelfer — Fachkraft Gastronomie/Gastgewerbe | — Disponent Abfallwirtschaft — Elektroniker — Fachassistent Eingangszone für das Jobcenter | — Architekt — Bauingenieur als Fachtechnischer Prüfer — Bauingenieur als Projektleiter Konstruktiver Ingenieurbau |
| EG 3 | EG 9a | EG 13 |
| — Mitarbeiter im Tourismusbüro — Mitarbeiter in der Straßeninstandsetzung — Mitarbeiter Post, Digitalisierung, Registratur und Empfang | — Assistent der Museumsleitung — Außendienstmitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst — Bauausführung, Baukontrolleur | — IT-Sicherheitsbeauftragter — IT-Systemadministrator — Jurist mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht |
| EG 4 | EG 9b | EG 14 |
| — Arbeiter bzw. Mitarbeiter Bauhof oder Baubetriebshof — Arbeiter bzw. Mitarbeiter im Straßenbau — Baumpfleger | — Bautechniker Fachrichtung Tiefbau — Betriebsakquisiteur — Betriebsleitung der Kläranlage (Meister für Abwassertechnik oder Fachkraft für Abwassertechnik mit Ausbildereignung) | — T-Architekt Geodaten — Jurist — Geschäftsführer |
| EG 5 | EG 9c | EG 15 |
| — Containment Scout (Kontaktnachverfolgung COVID-19) — Elektriker — Elektrofachkraft | — Frauenbeauftragte — Gärtnermeister — Gebäudemanager | — Geschäftsführer — Kämmerer — Leiter Kulturbüro |
| EG 6 | EG 10 | |
| — Chemielaborant, Chemisch-technischer Assistent, Umwelttechnischer Assistent, Milchwirtschaftlicher Laborant — Disponent Rettungsleitstelle — Drucker, Medientechnologe Druck | — Behindertenbeauftragter — Bilanzbuchhalter — Chemie-Ingenieur |
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