Dienststelle trägt Anwaltskosten

06. Mai 2023

Als Personalrat müssen Sie eine Fülle an Aufgaben bewältigen. Neben diesen Pflichten haben Sie aber auch Rechte – etwa auf Mitbestimmung, auf Schulungen etc. Und genau diese Rechte müssen Sie notfalls vor Gericht verteidigen oder geltend machen. Die Frage, die sich hierbei stellt: Muss Ihre Dienststelle dann für die Rechtsanwaltskosten aufkommen?

Formalien sind wichtig

Seien Sie streng bei der Beschlussfassung. Nichts ist ärgerlicher, als wenn ein sachlich begründeter Antrag an einer fehlerhaften Beschlussfassung scheitert.

Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) lautet die Antwort eindeutig: ja. Dort heißt es: „Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten trägt die Dienststelle.“

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Dieser Satz klingt klar. Doch so einfach ist es natürlich nicht. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18.1.2006 (Az. 7 ABR 25/05) ist die Kostenübernahme vielmehr an folgende Voraussetzungen geknüpft:

●  Sie müssen in Wahrnehmung Ihrer personalvertretungsrechtlichen Aufgaben die Beauftragung für erforderlich halten dürfen.

●  Die Beauftragung muss aufgrund eines ordnungsgemäßen Personalratsbeschlusses geschehen.

Um diesen Anforderungen zu genügen, sollten Sie im Personalratsgremium immer folgendermaßen vorgehen: Halten Sie schriftlich fest,

●  in Wahrnehmung welchen Rechts Sie handeln (Was soll durchgesetzt werden – eine Wahlanfechtung, neue Gesetzeskommentare für die Personalratsarbeit?),

●  warum die Beauftragung erforderlich ist (Handelt es sich um eine schwierige Rechtsfrage? Besteht Anwaltszwang?) und

●  dass ein ordnungsgemäßer Beschluss gefasst wurde.

Diese Notizen können Sie dem Dienststellenleiter vorlegen, wenn er die Kostenübernahme verweigert. Und mit folgendem Schreiben können Sie dann die Kostenübernahme verlangen:

Muster-Schreiben: Kostenübernahme für Anwaltskosten richtig beantragen

Personalrat

An Dienststellenleitung

Kostenübernahme gemäß § 46 BPersVG

                                                                                                                      Ort, Datum …

Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,

wir als Personalrat haben in unserer Sitzung am … beschlossen, in der Angelegenheit … ein verwaltungsgerichtliches Verfahren einzuleiten.

In dem mit Ihnen am … geführten Gespräch ist noch einmal deutlich geworden, dass Sie die von uns geltend gemachte Beteiligung bei der Maßnahme … im Sinne von … nicht für gegeben ansehen. Wir verweisen insofern auf den bereits mit Ihnen geführten Schriftwechsel und das Protokoll unseres Gesprächs vom … Als Personalrat sehen wir damit keine andere Möglichkeit, als die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen.

Insbesondere zur Vermeidung unnötiger Kosten soll die Sache zunächst mit Frau Rechtsanwältin … besprochen werden. Je nach Ergebnis der Besprechung soll sie mit der Wahrnehmung unserer Interessen, also der Antragstellung und Vertretung vor Gericht, betraut werden.

Wir als Personalrat bitten Sie, die Kosten für das gesamte Verfahren zu tragen und uns Ihre Entscheidung hierüber baldmöglichst mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Personalratsvorsitzende(r)

Anwaltskosten Kostenübernahme
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