Es ist Hochsommer und wir haben so hohe Corona-Infektionszahlen wie noch in keinem Sommer davor. Das lässt Böses für den Herbst und Winter fürchten. Um Deutschland gut durch die kalten Monate zu bringen, hat die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz angepasst. Die Regelungen sollen dann vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023 gelten.
Die geplante Neuregelung sieht ein abgestuftes Vorgehen bei den Corona-Schutzvorkehrungen vor. Der Vorschlag soll noch im August (also noch vor Redaktionsschluss) vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann sollen Bundestag und Bundesrat es beraten und beschließen.
Im Einzelnen haben sich der Bundesgesundheitsminister und der Bundesjustizminister an der Wintersicherheit für Autos orientiert. Es gibt eine „Winterreifen-“ und eine „Schneekettenphase“:
1. Winterreifenphase (Bund): Diese Regelungen gelten bundesweit
Bundesweit sollten demnach ab Oktober die folgenden Maßnahmen einzuhalten sein:
- Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr
- Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Ausnahmen gelten für frisch geimpfte und genesene Personen.
2. Winterreifenphase (Länder): Diese Regelungen können die Länder zusätzlich beschließen
Optional können die Länder zusätzlich festlegen:
- Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Zwingende Ausnahme ist bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen und Gastronomie für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen, genesen oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens 3 Monate zurückliegt.
- Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenzunterrichtsbetriebs erforderlich ist. Die Länder müssen dies nachweisen.
- Tests in Schulen und Kitas
3. Schneeketten bei Verschärfung der Pandemielage: Länder können weitere Maßnahmen treffen
Verschärft sich die Coronalage in einzelnen Bundesländern, können diese noch weitere Maßnahmen beschließen, nämlich:
- Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen
- verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten
- Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum
- Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen
Wann diese Maßnahmen getroffen werden müssen, entscheiden die Länder selbst, der jeweilige Landtag muss hier beschließen. Es gibt keine festgesetzten Inzidenzen oder Richtwerte.
Besonders viel Mühe haben sich der SPD- und der FDP-Minister nach meiner Ansicht hier wirklich nicht gegeben. Alter Wein in nicht mal neuen Schläuchen. Gerade die so große Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz wurde überhaupt nicht (erst als Ländersache in der Schneekettenphase) aufgegriffen. Damit werden Sie im Regen stehen gelassen!
Hinzu kommen dann noch geplante Ausnahmen für frisch geimpfte Personen. Das ist ein Impfzwang durch die Hintertür! Ich finde das unwürdig – der Keil, der ohnehin schon durch die Gesellschaft geht, wird dadurch von der Politik bewusst vorangetrieben.
Exkurs: Brauchen Sie die 4. Impfung?
Nach der STIKO nein. Die 4. Impfung sollten sich nur gefährdete Personengruppen geben lassen. Das sind
- Menschen ab 70 Jahren,
- Menschen mit geschwächtem Immunsystem,
- Pflegeheimbewohner und
- Personal medizinischer Einrichtungen.
Bevor Sie also an Booster Nr. 2 denken, stärken Sie im Herbst lieber Ihr Immunsystem: viel Bewegung, gesunde Ernährung, kleine Auszeiten genießen, in Innenräumen Maske tragen.
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