Diese Rechte haben Ihre Kolleginnen und Kollegen im Minijob

22. Februar 2022

Minijob ist nicht gleich Minijob. Zunächst sollte deshalb klar sein, um welche Art von Beschäftigung es sich handelt.

520-€-Grenze beachten

Ruhestandsbeamte sollten aufpassen: Überschreitet ihr Verdienst die Grenze, wird das auf ihr Ruhegehalt angerechnet.

Unterscheiden Sie 2 Arten von Minijobs:

● Minijob mit Verdienstgrenze, bei dem der regelmäßige monatliche Verdienst maximal 520 € beträgt, und

● kurzfristiger Minijob, der von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Die Höhe des Arbeitsentgelts spielt bei einem kurzfristigen Minijob keine Rolle.

Beide Arten von Minijobs können sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Privathaushalten ausgeübt werden.

Arbeitsvertrag am besten schriftlich schließen

Empfehlenswert ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags. Zwar kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden, aber für alle Beschäftigungen ist ausdrücklich geregelt, dass die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen sind.

Wenn der Minijobber mehrere Stellen hat

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf ein Minijobber genau einen Minijob mit Verdienstgrenze haben. Wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt, ist auch die Kombination von mehreren Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern möglich. Der Verdienst aus diesen Beschäftigungen wird zusammengerechnet und darf die Grenze von 520 € nicht überschreiten. Der Minijobber muss seinen Arbeitgeber darüber informieren, wenn er eine weitere Beschäftigung aufnimmt.

Rentner und Ruhestandsbeamte

Versicherungsrechtlich gelten für Rentner und Ruhestandsbeamte keine Besonderheiten. Hat der Minijobber die Regelaltersgrenze jedoch noch nicht erreicht, gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Diese sind unterschiedlich hoch und richten sich nach der Renten-/Versorgungsart des Minijobbers. Überschreitet dieser seine Hinzuverdienstgrenze, kann das zur Kürzung oder sogar zum Wegfall seiner Rente/Versorgung führen.

Ruhestandsbeamte, die vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten sind, können nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze dazuverdienen. Üben sie während des Ruhestands einen Minijob mit einem Gehalt von bis zu 520 € aus, kann sich dies nachteilig auf die Bezüge auswirken. Beim Ruhegehalt gibt es für jeden einzelnen Beamten individuelle Berechnungsmerkmale.

Minijobber sind rentenversicherungspflichtig

Minijobber zahlen keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sie sind aber versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen dafür auch einen Eigenanteil zahlen. Dieser Eigenanteil zur Rentenversicherung macht bei einem gewerblichen Minijob 3,6 % des Verdienstes aus, bei einem Minijob im Privathaushalt 13,6 %.

Wer möchte, kann sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Dies kann der Minijobber jederzeit – auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses – schriftlich beim Arbeitgeber beantragen.

Die Besteuerung von Minijobs

Bei Minijobs mit Verdienstgrenze bestimmt der Arbeitgeber die Art der Besteuerung. Entweder wird der Minijob pauschal mit 2 % versteuert oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers. Die Pauschsteuer zahlt der Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale.

Diese Rechte haben Minijobber

Ein Minijobber hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer. Das heißt, Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer: Sie haben Anspruch auf den Mindestlohn, Mutterschutz, Elternzeit, weitere Teil- und Brückenteilzeit, bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen sowie insbesondere auch Kündigungsschutz, sofern das Arbeitsverhältnis länger 6 Monate besteht.

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