Erweiterter Schutz bei Fehlgeburten ab 1. Juni 2025

14. März 2025

Für eine Frau, für werdende Eltern gibt es wohl kaum ein traumatischeres Erlebnis als eine Fehlgeburt. Umso unverständlicher ist es, dass der Mutterschutz bei Fehlgeburten bislang erst bei einer Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche greift. Doch dies wird sich ab 1.6.2025 durch das neue Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes ändern:

Schutz bei Fehlgeburten greift früher

Ab dem 1.6.2025 gelten gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW). Je weiter die Schwangerschaft im Zeitpunkt der Fehlgeburt fortgeschritten ist, umso länger sind dann auch die Schutzfristen:

  • Fehlgeburt ab der 13. SSW: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. SSW: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. SSW: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Beschäftigungsverbot im Mutterschutz

Während der Schutzfristen dürfen die betroffenen Frauen nicht beschäftigt werden, außer sie erklären sich ausdrücklich zur Arbeit bereit. Zudem haben sie während der Schutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Dienstherren können sich die Kosten für den Mutterschutz über die Umlageversicherung U2 zurückholen.

Echter Gewinn

Diese Neuregelung ist meines Erachtens ein echter Gewinn für die betroffenen Frauen. Sie erhalten so den Schutz, den sie brauchen, um diesen Schicksalsschlag wenigstens etwas zu verarbeiten.

Auch Arbeitgeber und Dienstherren profitieren von der Neuregelung. Denn während der Schutzfrist sind die Frauen nun finanziell abgesichert. Vor der Neuregelung haben sich betroffene Frauen oft krankschreiben lassen (müssen), was für den Dienstherrn teure Entgeltfortzahlungskosten bedeutet hat.

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