Sicher haben Sie es auch in den Nachrichten gehört oder gelesen, dass die Inflation in letzter Zeit wieder leicht gestiegen ist. Und selbst wenn Sie es nicht gelesen haben, haben Sie es sicher in Ihrem Geldbeutel gespürt. So teuer war der Wochenendeinkauf noch nie! Gott sei Dank steuert die Ampel jetzt dagegen und entlastet gezielt Arbeitnehmer und Familien – so bleibt Ihnen 2024 und 2025 mehr von Ihrem hart verdienten Monatslohn.
Das sind die steuerrechtlichen Neuregelungen der Ampelregierung
Weniger Steuern, und das auch noch rückwirkend zum 1.1.2024
Kein Mensch in Deutschland soll wegen seiner Steuerlast von der Hand in den Mund leben müssen. Deswegen muss der Bevölkerung immer das verbleiben, was sie zwingend zum Leben braucht. Und deshalb ist bis zu einer bestimmten Summe keine Einkommensteuer zu zahlen: Das ist der Grundfreibetrag. Dieser Freibetrag wird immer an die Inflation angepasst. Wegen der gestiegenen Inflation wird der Grundfreibetrag rückwirkend
- zum 1.1.2024 angehoben um 180 € auf 11.784 €.
- zum 1.1.2025 um weitere 300 € auf 12.084 € angehoben. Zudem soll dann auch der Tarif der Einkommensteuer verschoben werden – das bedeutet, dass höhere Steuersätze erst bei etwas höherem Einkommen als bislang greifen sollen. Allein diese Maßnahme soll eine Steuererleichterung für die Bürger um 8 Milliarden € bringen.
- zum 1.1.2026 abermals angehoben, und zwar um 252 € auf dann 12.336 €.
Für Familien: Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld steigen
- Daneben wird auch der Kinderfreibetrag 2024 angehoben, um 228 € soll er auf ganze 6.612 € steigen. Familien werden dadurch zusätzlich entlastet.
- Es wird auch mehr Kindergeld geben. Ab Anfang 2025 werden 255 € Kindergeld pro Kind monatlich gezahlt, was einem Plus für Eltern von 5 € monatlich pro Kind entspricht.
- Zum 1.1.2026 wird es um weitere 4 € von 255 € auf 259 € im Monat für jedes Kind angehoben werden.
Wo wir schon beim Thema Geld sind: Sofern noch nicht geschehen, denken Sie bitte auch daran, dass die Inflationsausgleichsprämie nur noch bis 31.12.2024 steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden kann. Wer noch nichts bekommen hat, sollte schnell beim Dienstherrn anklopfen, sonst ist die steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung am Ende nicht mehr möglich!
Adieu, Steuerklassen III und V – das Faktorverfahren kommt
Auch ist geplant, die Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren zu überführen, um die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zu verteilen. Vorgesehen ist die Überführung zum 1.1.2030. Hier haben wir also noch ein paar Jahre Zeit.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!