Wir leben nachhaltiger und umweltbewusster. Das ist gut so und dringend notwendig. Statt eines Dienstwagens nutzen daher viele Beschäftigte ein Fahrradleasing über den Dienstherrn. Dies kann jedoch zu geringeren Rentenansprüchen führen.
Die Entgeltumwandlung mindert Bruttomonatsgehalt
Der Grund ist, dass das Leasing über eine steuerbegünstigte Entgeltumwandlung finanziert wird. Ein Teil des Bruttogehalts wird für das Leasing verwendet, das sozialversicherungspflichtige Brutto sinkt dadurch. Wer aber ein geringeres Bruttoeinkommen hat, zahlt natürlich auch weniger Sozialversicherungsbeiträge. Wer weniger einzahlt, bekommt dann später auch weniger raus.
Rentenhöhe kann um fast 10 € monatlich sinken
Wenn ein Beschäftigter mit durchschnittlich 3.000 € brutto pro Monat ein Fahrrad für etwa 3 Jahre least und dafür 107 € seines Bruttomonats aufwendet, erwirbt er in dieser Zeit laut der Deutschen Rentenversicherung Bund 0,0783 Entgeltpunkte weniger, was ein Rentenminus von 9,20 € im Monat ausmacht.
Minus auch bei anderen Sozialversicherungsleistungen
Zu bedenken ist auch, dass andere Sozialversicherungsleistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld, das Krankengeld durch die Entgeltumwandlung sinken. Hier zahlen Beschäftigte einen bestimmten Prozentbetrag von ihrem Bruttomonatsgehalt in die Sozialversicherung ein. Je geringer das Bruttomonatsgehalt, umso geringer auch die Einzahlung und umso geringer dann auch die Auszahlung.
Kalkulieren Sie und planen Sie ein Minus ein
Sie sollen auf keinen Fall auf das Fahrradleasing verzichten. Aber Sie sollten für sich die sozialversicherungsrechtlichen Folgen doch mal durchgehen und durchrechnen. Damit Sie am Ende des Arbeitslebens oder im Fall von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kurzarbeit keine bösen Überraschungen erleben. Sicher ist sicher!
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