Der Sommer 2025 ist nach Pfingsten sehr warm gestartet, und Meteorologen prophezeien einen Glutsommer. Da ist es also wieder, das Problem Hitze am Arbeitsplatz. Nicht nur die Beschäftigten an Hochöfen, sondern fast jeder Büroangestellte kennt mittlerweile das Hitzeproblem. Welche Fragen mir zu dem Thema Hitze häufig gestellt werden, habe ich Ihnen hier zusammengefasst.
Müssen Dienstherren uns gegen die Sommerhitze aktiv schützen?
Frage: Welche Pflichten haben Dienstherren? Wie müssen sie die Mitarbeiter vor der Hitze im Sommer schützen?
Dienstherr muss schützen
Antwort: Dienstherren sollten ihre Mitarbeiter schützen. Das verlangt auch das Gesetz: Wird es zu heiß, muss der Dienstherr Vorkehrungen gegen die Sonneneinstrahlung treffen. Dazu gehört z. B. das Anbringen von Jalousien an den Fenstern (§ 3a Anhang Nr. 3.5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)). Bei Mitarbeitern, die am Arbeitsplatz hohen Raumtemperaturen ausgesetzt sind, lässt die Leistung nach. Auch hier sollte vorgebeugt werden. Mögliche Maßnahmen sind:
- kostenfrei Getränke zur Verfügung stellen und
- Arbeitszeit verlegen, wenn möglich in die Morgen- oder Abendstunden, wenn es noch oder schon wieder kühl ist.
Arbeiten Kollegen im Freien, müssen bei starker Sonneneinstrahlung Schutzsegel gespannt werden, um Sonnenbrand und Überhitzung vorzubeugen. Erzieher sollten z. B. mit Sonnenhut und Sonnenschutz arbeiten. Das kann von Sonnenmilch bis zu langärmliger Arbeitskleidung reichen. Wenn die Mitarbeiter mit UV-Shirts arbeiten können, ist das m. E. der Sonnenmilch vorzuziehen. Denn diese ist in den letzten Jahren einfach in Verruf gekommen. Andererseits ist das Krebsrisiko einfach zu hoch, man kann auf Sonnenschutz nicht verzichten. Wenn Sie also Sonnenmilch verwenden lassen, dann evtl. Naturprodukte.
Hautkrebs droht
Schützen Dienstherren die Mitarbeiter nicht, droht die Gefahr von Hautkrebs. Dieser ist mittlerweile auch schon als Berufskrankheit anerkannt. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern im „Außendienst“ also unbedingt einen UV-Schutz zur Verfügung!
Gibt es Hitzefrei für Beschäftigte?
Frage: Die Außenfassade unserer Dienststelle besteht hauptsächlich aus Glas. Das führt dazu, dass es jetzt im Sommer in den Büros oft ziemlich warm wird. In den letzten Tagen haben wir mehrfach 32 °C und mehr gemessen. Ein Mitarbeiter meinte, dass dies eindeutig zu warm sei und Hitzefrei gegeben werden muss. Stimmt das?
Antwort: Nein, das stimmt nicht. Ihre Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Hitzefrei. Es gibt nämlich keine klare gesetzliche Regelung, wie warm es an einem Arbeitsplatz werden darf. Allerdings sind Sie verpflichtet, die Arbeitsplätze in der Dienststelle so zu gestalten, dass eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vermieden wird, sagen § 4 Arbeitsschutzgesetz und § 6 ArbStättV.
Wird es also wegen hochsommerlicher Außentemperaturen an den Arbeitsplätzen zu heiß, setzen Sie auf technische Abhilfe. Denken Sie z. B. darüber nach, an den Fenstern der Büros Sonnenrollos anzubringen. Möglich ist aber auch, die Arbeitszeiten mehr in die kühleren Morgenstunden zu verlegen sowie ausreichend kalte Getränke und Ventilatoren bereitzustellen. Das ist deutlich günstiger, als für die paar richtig heißen Tage teure bauliche Veränderungen an Ihrem Firmengebäude vorzunehmen.
Wer trägt die Verantwortung im Homeoffice?
Frage: Angenommen, das Homeoffice überhitzt. Welche Pflichten haben Dienstherren denn dann?
Differenzieren Sie
Antwort: Es kommt darauf an, ob es sich um Telearbeit oder mobiles Arbeiten handelt.
- Telearbeit
Bei der Telearbeit handelt es sich um einen vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz. In diesem Fall sind Sie für den Arbeitsschutz zuständig und auch für die richtige Temperatur.
- Mobiles Arbeiten
In diesem Fall bleibt es den Arbeitnehmern überlassen, zu entscheiden, wo sie arbeiten. Deshalb sind sie auch selbst dafür verantwortlich, dass die Rahmenbedingungen stimmen, also beispielsweise die Temperatur.
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