Es handelt sich um ein Thema, das auch und insbesondere Sie als Personalrat dringend angeht. Denn die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist wichtiger denn je. Die Überwachung der Gleichstellung ist ausdrücklich auch Ihre Aufgabe. Darauf sollten Sie insbesondere bei Personalgesprächen und den späteren Einstellungen achten.
Hartnäckige Verdienstunterschiede
Das gilt sowohl für bereinigte als auch für unbereinigte Daten.
Das Statistische Bundesamt hat die alljährlichen Zahlen zum Gender Pay Gap für das Jahr 2022 veröffentlicht. Demnach verdienten Frauen in Deutschland pro Stunde 20,05 € brutto, was 4,31 € oder 18 % weniger ist als der durchschnittliche Bruttostundenlohn der Männer. Rechnet man die 18 % in Tage um, arbeiten Frauen 66 Tage umsonst. Daraus ergibt sich der symbolische Equal Pay Day, der dieses Jahr am 7.3. stattfindet.
Damit hat sich der Gender Pay Gap im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert: Arbeitgeber zahlten Frauen 19,12 € und Männern 23,20 € pro Stunde. Auf Ebene der einzelnen Bundesländer gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Lohnlücke: Am größten ist sie mit 23 % in Baden-Württemberg, am kleinsten in Sachsen-Anhalt mit 6 %.
Gründe für Lohnunterschied
Der Verdienstunterschied lässt sich laut Statistischem Bundesamt zu 63 % auf unterschiedliche Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien zurückführen, die zwischen Männern und Frauen bestehen. Demnach arbeiten Frauen häufiger in Branchen und Berufen, in denen schlechter gezahlt wird. Zudem haben sie seltener Führungspositionen inne und arbeiten öfter in Teilzeit, was dem Statistischen Bundesamt zufolge auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht.
Lohnlücke auch bei Vergleichbarkeit
Diese Kriterien werden aus dem sogenannten unbereinigten Gender Pay Gap herausgerechnet. Übrig bleiben 37 %, bei denen das Statistische Bundesamt von einem „unerklärten Teil“ spricht, der sich eben nicht auf die soeben genannten Gründe zurückführen lässt. In diesen Fällen ist der Verdienst also trotz vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie niedriger. So ergibt sich ein bereinigter Gender Pay Gap von 7 %. Im Vorjahr lag er bei 6 %. Zudem war der Anteil des „unerklärten Teils“ im Jahr 2021 mit 29 % kleiner.
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