Immer wieder stellt sich Beschäftigten die Frage, auf welchen Arbeitswegen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht. Ich habe Ihnen die Fakten hier zusammengestellt, damit Sie immer rechtssicher antworten können.
Der 3. Ort
Beginnt oder endet der Weg nicht in der Wohnung, sondern an einem anderen Ort (3. Ort), kommt es darauf an, ob dieser Weg in einem angemessenen Verhältnis zum üblichen Weg steht.
Überblick über den Unfallversicherungsschutz auf dem Arbeitsweg
● Die Wahl des Verkehrsmittels steht Ihnen frei. Inlineskater sind genauso versichert wie Fußgänger oder Autofahrer.
● Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür Ihres Wohngebäudes. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, also nicht an Ihrer Wohnungstür, sondern an der allgemeinen Eingangstür.
● Bei Fahrgemeinschaften sind Abweichungen vom direkten Weg zum Abholen oder Abliefern des Kollegen versichert.
● Dies gilt ebenfalls für Abweichungen zum Kindergarten oder zur Tagesmutter.
● Nicht versichert sind Strecken außerhalb des direkten Wegs, also z. B. der Weg zur Bank.
● Müssen Sie den direkten Weg aber etwa wegen eines Staus oder einer Straßensperre etc. verlassen, bleiben Sie versichert.
● Durch Alkoholeinfluss verursachte Unfälle können nicht als Arbeitsunfälle anerkannt werden. Dies gilt auch bei Fahruntüchtigkeit infolge von Drogeneinfluss oder bei Übermüdung.
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