Soll eine Schwangere oder frischgebackene Mutter entlassen werden, geht das nur mit behördlicher Zustimmung. Welche Behörde in Ihrem Bundesland für die Aufsicht des Mutterschutzes zuständig ist, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.
| Übersicht: Aufsichtsbehörden Mutterschutz | |||
| Länder | Behörden | Länder | Behörden |
| Baden-Württemberg | Regierungspräsidien | Niedersachsen | Staatliche Gewerbeaufsichtsämter |
| Bayern | Gewerbeaufsichtsämter | Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierungen |
| Berlin | Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit | Rheinland-Pfalz | Struktur-und Genehmigungsdirektion |
| Brandenburg | Landesämter für Arbeitsschutz | Saarland | Landesamt für Umwelt-und Arbeitsschutz |
| Bremen | Gewerbeaufsichtsämter | Sachsen | Landesdirektion, Abteilungen für Arbeitsschutz |
| Hamburg | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz | Sachsen-Anhalt | Landesämter für Verbraucherschutz |
| Hessen | Regierungspräsidien | Schleswig-Holstein | Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesämter für Gesundheit und Soziales | Thüringen | Landesämter für Verbraucherschutz |
Mutterschutzbehörde
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