In 4 Schritten auch im Jahr 2025 Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Ihrer Behörde vorbeugen

23. Januar 2025

Damit Ihre ausländischen Kolleginnen und Kollegen weiterhin nachhaltig in Ihre Dienststelle inte­griert werden und so Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gar nicht erst aufkommen, sind einige Anstrengungen nötig. Die können Sie als Vorsitzender des Personalrats ins Rollen bringen.

Schauen Sie zunächst mal in das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. in die Personalvertretungsgesetze der Länder.

§ 2 Abs. 1 bis 4 BPersVG: Grundsätze der Zusammenarbeit


(1) Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.

(2) Dienststelle und Personalvertretung haben alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Arbeit und den Frieden der Dienststelle zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen sie keine Maßnahmen des Arbeitskampfes gegeneinander durchführen. Die Zulässigkeit von Arbeitskämpfen tariffähiger Parteien wird hierdurch nicht berührt.

(3) Außenstehende Stellen dürfen erst angerufen werden, wenn eine Einigung in der Dienststelle nicht erzielt worden ist.

(4) Dienststelle und Personalvertretung haben darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Dazu zählt insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt. Dabei müssen Dienststelle und Personalvertretung sich so verhalten, dass das Vertrauen der Verwaltungsangehörigen in die Objektivität und Neutralität ihrer Amtsführung nicht beeinträchtigt wird.

1. Schritt: Überzeugungsarbeit

Die gesamte Belegschaft Ihrer Behörde muss vom Sinn entsprechender Integrationsmaßnahmen überzeugt werden. Denn Ihre Kollegen müssen diese mittragen. Und zwar vor allem durch einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang untereinander.

Am besten organisieren Sie dazu gemeinsam mit dem Dienstherrn kulturspezifische Trainings für die gesamte Belegschaft. Im Rahmen solcher Weiterbildungsveranstaltungen wird über die unterschiedlichen Arbeits- und Verhaltensweisen informiert. Sie bieten Ihnen und Ihren Kollegen zudem die Möglichkeit, Fragen zum Umgang und zu eventuell zu befürchtenden Konflikten zu stellen.

2. Schritt: Paten einsetzen

Sorgen Sie als Personalrat dafür, dass Ihr Dienstherr jedem neuen Kollegen einen Kollegen an die Seite stellt, der in einem vergleichbaren Arbeitsgebiet tätig ist – nämlich einen Paten.

Dieser Pate soll den neuen Kollegen in das jeweilige Arbeitsgebiet einarbeiten. Zudem ist es seine Aufgabe, dem Neuen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Und zwar in sämtlichen den Arbeitsalltag Ihrer Behörde betreffenden Fragen.

Je nach Bedarf wäre es auch gut, wenn er dem Kollegen Tipps für den sonstigen Alltag geben kann. Ein Pate sollte unbedingt geschult werden, um seiner Aufgabe auch gut nachkommen zu können.

3. Schritt: Kulturelle Besonderheiten beachten

Damit sich Ihre ausländischen Kollegen anerkannt fühlen und möglichst gut integriert werden, sollten Ihr Dienstherr und Sie als Personalrat etwaigen kulturellen und religiösen Besonderheiten Beachtung schenken. Vor allem die Führungskräfte Ihrer Behörde sollten tolerant und offen gegenüber anderen Kulturen sein.

Wer weiß, warum der andere sich in einer bestimmten Art und Weise verhält, hat weniger Angst und ist aufgeschlossener.

4. Schritt: Informationen für neue Kollegen

Natürlich soll sich in erster Linie der neue Kollege integrieren und sich nach den Gewohnheiten der Behörde und der anderen Kollegen richten, und nicht andersherum. Dann muss ihm aber auch mitgeteilt werden, was man von ihm erwartet.

Und das geht am besten in einem Informationspapier über die wichtigsten Dinge im Arbeitsalltag. Dieses sollte neben den harten Fakten auch auf die Unternehmenskultur eingehen. Zudem ist es sinnvoll, einen Wegweiser hinzuzufügen. Dieser sollte es Ihren Kollegen ermöglichen, wichtige Anlaufstellen in der Dienststelle schnell zu finden.

Mein Tipp: Infos nutzen

Natürlich kann in solchen Informationspapieren auch die Arbeit des Personalrats vorgestellt werden. Schreiben Sie, dass Sie als Personalrat sich für die Interessen aller Beschäftigten einsetzen. Erläutern Sie, dass Sie gute Arbeitsbedingungen fördern, die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen überwachen und bei wichtigen Entscheidungen des Dienstherrn mitwirken. Auf diese Weise sorgen Sie für mehr Transparenz und Mitbestimmung in der Behörde.

Fremdenfeindlichkeit Rassismus
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