Mehr Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz geplant

18. Januar 2022

Das Bundeskabinett hat am 21.12.2022 den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung beschlossen. Mit diesem Übereinkommen aus dem Jahr 2019 soll weltweit ein Zeichen dahin gehend gesetzt werden, dass jedes Verhalten, das Menschen im Arbeitsumfeld herabsetzt, demütigt, sexuell belästigt oder auch physisch bzw. psychisch angreift, verboten und damit auch geächtet wird.

Dieses Übereinkommen ist das erste seiner Art: Es soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Personen in der Arbeitswelt weltweit und weitreichend Schutz vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz gewähren. Geschützt sind auch natürliche Personen, welche die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ausüben.

Das Übereinkommen resultiert aus der #metoo-Debatte, die seit 2017 sehr deutlich die Probleme sexualisierter Gewalt in der Arbeitswelt benennt. Deutschland zählt zu den ersten Ländern innerhalb der EU, in denen das Übereinkommen ratifiziert wurde.

Zeigen Sie Flagge!

Auch Sie und Ihre Dienststellenleitung sollten hier immer Flagge zeigen! Nein zur Gewalt, egal, ob verbal, körperlich und/oder sexualisiert. Nur mit einem klaren Nein aus Gesellschaft, Arbeitswelt und Politik kann man Tätern den Wind aus den Segeln nehmen. Und es gilt selbstverständlich auch jetzt schon, bestehende Möglichkeiten über Strafanzeigen, Beteiligung von Vertrauensstellen und Ähnliches zu nutzen!

20 % der Beschäftigten kennen Gewalt im Job

Wie notwendig ein effektiverer Schutz von Beschäftigten ist, zeigt auch die folgende Zahl der IAO: Nach ihr hat jede fünfte arbeitende Person während der Arbeit schon Erfahrungen mit Gewalt oder Belästigung gemacht, sei es physischer, psychischer oder sexueller Art.

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