Parkinson durch Pestizide jetzt als Berufskrankheit anerkannt

19. Juli 2024

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im März 2024 empfohlen, das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ als Berufskrankheit anzuerkennen. Die Anerkennung wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgen.

Rund 400.000 Betroffene allein in Deutschland

In Deutschland leben rund 400.000 Menschen mit Parkinson. Meist tritt die Krankheit im höheren Erwachsenenalter auf. In 10 % der Fälle erkranken aber auch deutlich jüngere Menschen. Sowohl die Symptome als auch der Krankheitsverlauf sind sehr individuell. Symptome sind unter anderem Bewegungsstörungen, Zittern, verlangsamte Bewegungen, Muskelsteifheit und Störungen des Gleichgewichts. Die Krankheit ist nicht heilbar, sie lässt sich aber mit geeigneten Therapien oft über Jahre gut kontrollieren.

Arbeit mit Pestiziden kann Parkinson auslösen

Vor ca. 12 Jahren hat man erkannt, dass Pestizide Parkinson auslösen können. Pestizide sind Stoffe und Stoffkombinationen, die als Pflanzenschutzmittel oder als Biozide eingesetzt werden. Sie sind giftig für Pflanzen (Herbizide), Insekten (Insektizide) oder auch für Pilze (Fungizide).

Schützen Sie sich

Arbeiten Sie mit Pestiziden und erkennen Sie erste Anzeichen von Parkinson, sollten Sie sofort zum Arzt gehen, damit er Ihren Verdacht gegebenenfalls bestätigen kann und Sie den Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit stellen können.

Noch besser aber ist es, sich von vornherein zu schützen: Tragen Sie Schutzkleidung – Handschuhe, Atemmasken, Ganzkörper-Schutzanzüge etc. – und nutzen Sie hinreichend schützende Kabinenfahrzeuge.

Berufskrankheit Parkinson
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