Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wird noch nicht so ernst genommen

03. Juli 2023

Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Stechuhrbeschluss für einen Paukenschlag gesorgt. Alle Arbeitgeber in Deutschland sind zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet. Inzwischen liegt auch ein Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung vor.

Trotzdem hat nur etwas mehr als jeder 2. Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeitaufzeichnung schon in Angriff genommen. Das geht aus einer Befragung des Digitalverbands Bitkom hervor. Das sind die Zahlen:

●  33 % der Arbeitgeber haben die Arbeitszeiten schon vorher erfasst,

●  26 % haben nach dem Stechuhrbeschluss damit begonnen,

●  28 % erfassen die Arbeitszeiten nicht,

●  12 % sind noch in der Planung.

Tipp: Mein Rat an Sie: Augen auf!

Stellen Sie fest, dass die Arbeitszeiterfassung bei Ihnen stiefmütterlich behandelt wird, dann steuern Sie bitte gegen! Dienstherren sind verpflichtet, die Arbeitszeit aufzuzeichnen, es wird gerade an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet. Wer nicht aufzeichnet, wird ganz sicher mit einem Bußgeld belegt werden – das kann man sich sparen!

Stechuhrbeschluss
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