So weit die Theorie. Wie aber handeln Sie als Personalrat, wenn Sie zur Eingruppierung angehört werden? Gehen Sie in diesen Schritten vor:
Schritt 1: Haben Sie die Informationen, die Sie brauchen?
Hat Ihnen die Dienststellenleitung alle Informationen gegeben? Können Sie entscheiden, ohne rückfragen zu müssen? Im Einzelnen muss die Dienststellenleitung Ihnen Folgendes mitteilen:
- Welche Tätigkeit wird übertragen?
- Was sind die Inhalte der Tätigkeit? Ist für die Ausübung dieser Tätigkeit eine Ausbildung, ein Studium, ein Angestelltenlehrgang oder eine Fachweiterbildung nötig?
- Wie intensiv ist die Einarbeitung?
- Welche Arbeitsvorgänge werden der Eingruppierung zugrunde gelegt?
- Wie werden diese voneinander abgegrenzt?
- Welche zeitlichen Anteile haben die jeweiligen Arbeitsvorgänge an der Gesamtarbeitszeit?
- Welche Tätigkeitsmerkmale werden angewandt und wie werden diese ausgefüllt?
- Haben Sie die Stellenbeschreibung und die Stellenbewertung erhalten?
Schritt 2: Welche Tätigkeit wird übertragen?
Welche Tätigkeit soll der Beschäftigte laut Arbeitsvertrag ausführen? Wichtig ist dabei die Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten. Denn diese Beschreibung ist die Grundlage für Ihre Bewertung.
Schritt 3: Wo bildet sich die Tätigkeit in der Entgeltordnung ab?
Nehmen Sie jetzt die Entgeltordnung zur Hand und suchen Sie, wo sich die Tätigkeit in dieser wiederfindet. Finden Sie die Tätigkeit im speziellen oder besonderen Teil, ist sie dort abschließend geregelt. Finden Sie sie nicht, ist sie im allgemeinen Teil als sonstige Tätigkeit im Innendienst oder Außendienst behandelt.
Schritt 4: Ordnen Sie die Tätigkeit in die EG ein
Jetzt machen Sie eine Grobeinteilung: Benötigt die Tätigkeit eine Ausbildung? Ein Studium? Haben Sie den Abschnitt gefunden, bleiben Sie zunächst in der untersten Gruppe dieses Abschnitts.
Schritt 5: Bilden von Arbeitsvorgängen
Jetzt bilden Sie die Arbeitsvorgänge bzw. prüfen, ob die Dienststelle diese schon richtig gebildet hat. Prüfen Sie gleich die zeitlichen Anteile mit.
Schritt 6: Auseinandersetzung mit den Tätigkeitsmerkmalen
Welche Tätigkeitsmerkmale werden durch die Arbeitsvorgänge erfüllt? Das ist die Frage, die Sie hier klären müssen.
Schritt 7: Feintuning
Ausgehend von der Einschätzung in Schritt 4 ist zu schauen, ob die Tätigkeitsmerkmale in der unteren EG des Abschnitts erfüllt sind. Gehen Sie die EG des Abschnitts anhand der Arbeitsvorgänge und der Tätigkeitsmerkmale so lange aufsteigend durch, bis mindestens ein Merkmal nicht mehr erfüllt wird. Die richtige EG ist die, bei der alle Merkmale noch erfüllt sind.
Schritt 8: Bewerten Sie
Nun haben Sie eine klare Bewertung. Sollte diese von der angedachten Bewertung des Arbeitgebers abweichen, verweigern Sie Ihre Zustimmung! Dies können Sie mit dem folgenden Muster-Schreiben tun:
Muster-Schreiben: Zustimmungsverweigerung des Personalrats
Personalrat der Dienststelle
Ort, Datum …
An die Dienststellenleitung
Mitwirkung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG! bei der Eingruppierung des Arbeitnehmers …
Ihr Beteiligungsersuchen vom … und Erörterung am …
Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,
mit Schreiben vom … haben Sie den Personalrat im Rahmen der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG wegen der Eingruppierung des Arbeitnehmers … in Entgeltgruppe 4 als Chemielaborant beteiligt.
Auf der Grundlage der Erörterung am … und abschließenden Beratung im Gremium verweigert der Personalrat seine Zustimmung.
Sie haben uns mitgeteilt, dass Herr … in die EG 4 als Chemielaborant eingruppiert werden soll. Unseres Erachtens müsste aber eine Eingruppierung in die EG 6 erfolgen, die Eingruppierung in die EG 4 erschließt sich uns nicht. Handelt es sich eventuell um eine Mischtätigkeit? Muss Herr … noch Prüfungen ablegen?
Ohne diese Angaben können wir die Zustimmung zur Eingruppierung nicht erteilen. Bitte reichen Sie uns die Informationen bis zum … nach. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Äußerungsfrist des Personalrats wegen unvollständiger Information nicht angelaufen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!