Ob es um die Schulung eines Kollegen, die Anschaffung einer Zeitschrift oder das Einschalten eines Experten geht: Wann immer Sie Ihren Dienstherren bitten, die Kosten für etwas zu tragen, müssen Sie damit rechnen, dass er Ihre Anfrage mit „zu teuer“ abschmettert. Darauf sollten Sie es nicht beruhen lassen. Argumentieren Sie und überzeugen Sie Ihren Dienstherren, auch vergleichsweise hohe Kosten zu tragen. Oberster Grundsatz ist dabei: Weg vom Preis, hin zum Nutzen!
Leisten Sie Überzeugungsarbeit
Sie müssen Ihren Dienstherren deshalb einerseits davon überzeugen, dass der Preis für das jeweilige Produkt angemessen ist, und ihm andererseits vor Augen führen, dass er auch einen Nutzen davon hat. In einem zweiten Schritt sollten Sie sich darüber klar werden, welchen Nutzen Ihr Dienstherr von Ihrer Teilnahme an der Schulung hat. Der direkte Nutzen für ihn ist in der Regel gering. Es geht deshalb darum, ihm zu vermitteln, dass nur ein kompetenter Personalrat auch ein kompetenter Gesprächspartner für ihn ist. Insoweit sollten Sie auch klarmachen, dass Sie zwar vornehmlich die Rechte Ihrer Kollegen vertreten, bei Ihren Entscheidungen aber auch immer die wirtschaftliche Situation der Dienststelle berücksichtigen, sodass er letztlich auch profitiert.
Schlüsseln Sie den Preis auf
Gerade wenn es um Dienstleistungskosten wie z. B. Sachverständigenkosten geht, sollten Sie den Preis aufschlüsseln. Rechnen Sie Ihrem Dienstherren vor, wie die Gesamtsumme zustande gekommen ist. So sind Sie als Personalratsgremium einfach glaubwürdiger.
Wenn Ihr Dienstherr eine Gegenleistung fordert
Es kommt vor, dass Dienstherren ihr Einverständnis von einer Gegenleistung abhängig machen. Das ist keine Basis der Zusammenarbeit. Selbst wenn es sich anbietet, die Gegenleistung zu erfüllen, sollten Sie nicht darauf eingehen. Denn so werden Sie käuflich. Personalräte sind nicht käuflich, Sie arbeiten im Ehrenamt.
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