Am 22.4.2023 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Bund gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen geeinigt. Am 17.5.2023 wurde dieser bestätigt, seit Juni 2023 sind die Verantwortlichen in Redaktionsverhandlungen. Hier werden noch Einzelfragen geklärt. Sie können aber schon mit den folgenden Zahlen kalkulieren:
Sattes Gehaltsplus
Freuen Sie sich über Ihr Gehaltsplus. Bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten können wir es alle gut brauchen.
Das beinhaltet der neue Tarifabschluss
| Inflationsausgleichsgeld | |
| Sonderzahlung im Juni 2023 | 1.240 €, steuer- und beitragsfrei |
| Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen | 220 € – ebenso steuer- und beitragsfrei Das ergibt dann insgesamt 3.000 € steuer- und beitragsfrei, entspricht also der Inflationsausgleichsprämie, wie sie auch die Beschäftigten in der freien Wirtschaft bekommen können. |
| Anhebung Tabellenentgelt | |
| ab dem 1.3.2024 | +200 € („Sockelbetrag“), anschließend Erhöhung um 5,5 % Erhöht sich dabei das Gehalt des Einzelnen nicht um 340 €, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 € gesetzt. |
| Abweichungen | |
| Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend im Juni 2023 … | … Inflationsausgleichsgeld von 620 €. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab 1.3.2024 um 150 € angehoben. |
Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate. Sie gilt rückwirkend ab 1.1.2023 und damit bis zum 31.12.2024. Das Tarifergebnis soll auf die Beamten übertragen werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf bezüglich der Besoldungsregelungen liegt bereits vor. Darüber will der Gesetzgeber noch vor der Sommerpause entscheiden.
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