Todesfall im Kollegenkreis – so kondolieren Sie

18. Januar 2022

Alles ist endlich, zu unserem Leben gehört leider auch der Tod. Kommt es zu einem Todesfall im Kollegenkreis, gehört es auch zu Ihren Pflichten als Personalratsvorsitzender, den Hinterbliebenen zu kondolieren. Und das ist nicht einfach: Zum einen fällt es schwer, die richtigen Worte zu finden, und zum anderen möchte man die Trauernden ja nicht in größere Trauer stürzen oder sie gar brüskieren. Damit Sie hier sicher auftreten können, beachten Sie bei Ihrer Trauerkorrespondenz die folgenden formalen Punkte:

Kein Papier mit schwarzem Rand

Das Briefpapier mit Trauerrand ist ausschließlich den Angehörigen des Verstorbenen vorbehalten. Benutzen Sie den Personalratsbogen oder eine Trauerkarte.

Kein Freistempler

Auf das Kuvert eines Kondolenzbriefs oder einer Beileidskarte gehört immer eine Briefmarke.

Kein PC

Die Worte, die Sie in den Brief oder auf die Karte schreiben, sollten Sie in jedem Fall handschriftlich verfassen.

Bleiben Sie zurückhaltend

Wenn Sie dem Verstorbenen oder dem Angehörigen nicht sehr nahestehen, wagen Sie sich mit Ihren Formulierungen am besten nicht zu sehr in den persönlichen Bereich vor. Sprechen Sie hier besser kurz Ihr Beileid aus oder wählen Sie ein sinnvolles Zitat. Etwa:

Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.

( Johann Wolfgang von Goethe)

Ich habe es selbst erlebt, dass es Angehörigen sehr gutgetan hat, auf der Beerdigung eines geliebten Menschen eigene Arbeitskollegen oder Kollegen des Verstorbenen zu sehen. Das kommt aber darauf an, in welchem Rahmen die Bestattung stattfindet. Wenn sie sich auf den engsten Familien-/Freundeskreis beschränkt, gehören Sie ggf. nicht dazu. Diesen Wunsch sollten Sie bzw. alle respektieren. Trauer ist eine persönliche Sache, in die man von außen nicht unbedingt eindringen sollte.

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