Überstunden – und jetzt?

04. März 2022

Vor allem die Polizei, Kommunen und die öffentliche Verwaltung werden im Zuge des Flüchtlingsstroms Überstunden machen müssen. Weniger wegen der Menschen, die tagtäglich ankommen, sondern mehr wegen der Stunden, die zur Erfassung, zum Transport, zur Bearbeitung der Anträge etc. notwendig sind. Sie wissen und kennen das. Die Situation ist so, dass Sie um diese Überstunden nicht herumkommen, ansonsten würde das ein wildes Chaos und den Zusammenbruch bedeuten. Dafür muss der Dienstherr Sie bzw. Ihre Kollegen auch angemessen entlohnen. Um das sicherzustellen, räumt Ihnen das Bundespersonalvertretungsgesetz bei der Arbeitszeit auch ein Mitbestimmungsrecht ein.

Unterscheiden Sie zunächst folgende Arbeitsformen:

  • Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Beachten Sie: Nachtarbeit liegt nicht nur dann vor, wenn ausschließlich in der Nachtzeit gearbeitet wird, sondern schon dann, wenn die Arbeitszeit mehr als 2 Stunden der Nachtzeit beinhaltet.
  • Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten, § 6 Abs. 1 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

WICHTIG: Mehrarbeit und Überstunden bei Teilzeit

§ 6 Abs. 1 Satz 1 ArbZG bezieht sich nur auf die Teilzeitler. Die Spanne von Teilzeit zu Vollzeit ist Mehrarbeit, erst bei Überschreiten der Vollzeit liegen Überstunden vor. Erst dann kann der Teilzeitler Überstundenzuschläge verlangen.

Überstunden sind auf Anordnung des Dienstherrn geleistete Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 ArbZG) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.

So viel Geld gibt’s für Überstunden & Co.

Auch Überstunden werden im öffentlichen Dienst nicht umsonst geleistet. Wie viel Sie dafür und für sonstige Sonderschichten erhalten, regelt § 8 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst: Neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Zeitzuschläge, also Zuschläge auf die Zeit, die nicht im Rahmen der regulären Arbeitszeit liegt. Diese Zeitzuschläge gelten auch für Teilzeitbeschäftigte.

Übersicht: Zeitzuschläge je Stunde

ArbeitsformZuschlag
Überstundenin den Entgeltgruppen 1 bis 9: 30 %, in den Entgeltgruppen 10 bis 15: 15 %
Nachtarbeit20 %
Sonntagsarbeit25 %
FeiertagsarbeitFeiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich: 135 %, mit Freizeitausgleich: 35 %
Arbeit am 24.12. und 31.12.für Arbeit jeweils ab 6 Uhr: 35 %
Arbeit an Samstagenfür Arbeit von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschichtoder Schichtarbeit anfällt: 20 %

WICHTIG: Von 2 fälligen Zuschlägen gilt grundsätzlich nur der höhere

Fallen wegen der Eigenart der Arbeitsleistung mehrere Zuschlagsarten zusammen, wird ausschließlich der höchste Zuschlag gezahlt, es erfolgt keine Kumulierung. Eine Ausnahme gibt es nur für den Überstunden- und Nachtarbeitszuschlag.

Geld ist nicht alles. Wenn nichts mehr geht, wenn Sie total erschöpft sind, handeln Sie, wie ich es Ihnen im unten stehenden Beitrag beschrieben habe.

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