Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) umfassende arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet.
In einer Politikwerkstatt mit über 100 Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen und den Sozialpartnern wurden zentrale Fragen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten diskutiert.
BMAS-Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit in 7 Schritten
Sichere und gesunde hybride Arbeit setzt sich aus einer ausgewogenen Mischung von Präsenzarbeit und mobiler Arbeit zusammen.
Die folgenden Empfehlungen schaffen einen Rahmen für die Ausgestaltung hybrider Bildschirmarbeit und geben Handlungssicherheit für die betriebliche Praxis. Die rechtliche, technische und gesellschaftliche Entwicklung neuer hybrider Arbeitsformen in Deutschland ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Arbeitswelt befindet sich in einem rasanten Wandel, der auch Auswirkungen auf künftige Arbeitsformen hat und sowohl vonseiten der Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fortwährend fordert, sich neuen Entwicklungen anzupassen.
7 Schritte zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit
Schritt 1: Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele definieren
Ziele, die mit der Einführung mobiler Bildschirmarbeit erreicht werden sollen, sollten einvernehmlich benannt werden, z. B. die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Verringerung des Berufspendelns, Wiedereingliederung nach Erkrankung, Steigerung der Arbeitsplatzattraktivität oder betriebliche Kosteneinsparungen durch Desksharing etc.
Schritt 2: Geeignete mobile Bildschirmtätigkeiten festlegen
Erörtern Sie die Kriterien für mobile Bildschirmarbeit, das schafft Handlungssicherheit für alle Beteiligten.
- Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Dienstherr sollten gemeinsam die Kriterien für Bildschirmtätigkeiten festlegen, die auch außerhalb der Arbeitsstätte erledigt werden können.
- Nicht jede betriebliche Bildschirmtätigkeit kann auch mobil ausgeführt werden. Gründe dafür sind beispielsweise Betriebsabläufe mit Anwesenheitserfordernis, Datenschutz- und Datensicherheitsaspekte oder besondere technische Anforderungen, z. B. spezielle Geräte zur Dateneingabe etc.
Schritt 3: Zeitliche Rahmenbedingungen für hybride Bildschirmarbeit festlegen
Es soll Handlungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bezug auf die Modalitäten für die hybride Bildschirmarbeit geschaffen werden. Vereinbart werden sollte, welche zeitlichen Anteile von Bildschirmtätigkeiten an der wöchentlichen Gesamtarbeitszeit maximal außerhalb der Arbeitsstätte ausgeführt werden dürfen sowie an welchen Tagen gegebenenfalls Anwesenheitspflicht im Betrieb besteht.
Schritt 4: Regelungen zur Aufteilung bzw. Übernahme der entstehenden Kosten treffen
Transparente und ausgewogene Regelungen zur Aufteilung der Kosten schaffen Handlungssicherheit für alle Beteiligten und vermeiden Konflikte. Kosten für erforderliche Arbeitsmittel (Grundausstattung) und Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz) sind unabhängig vom Arbeitsort vom Dienstherrn zu tragen.
Schritt 5: Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen festlegen und umsetzen
Die Gefährdungsbeurteilung ist auch bei hybriden Arbeitsmodellen die Grundlage für sichere, gesunde, motivierende und produktive Arbeitsbedingungen. Die erforderliche Gefährdungsbeurteilung bei hybriden Arbeitsmodellen und die Umsetzung der auf dieser Basis festgelegten Maßnahmen erfolgt für Tätigkeiten außerhalb der Arbeitsstätte unter Einbeziehung der Beschäftigten.
Schritt 6: Beschäftigte informieren und unterweisen
Hybrid arbeitende Beschäftigte müssen befähigt werden, ihren besonderen Mitwirkungspflichten zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen bei Bildschirmarbeit außerhalb der Arbeitsstätte nachkommen zu können (Befähigung zur Eigenverantwortung).
Dazu sind die Beschäftigten in geeigneter Form, beispielsweise Aushang, E-Mail, Intranet oder auch im Rahmen von Teamsitzungen oder Informationsveranstaltungen, zu informieren. Hierbei ist auch auf Mitwirkungspflichten der Beschäftigten bei Wirksamkeitskontrollen des Dienstherrn und bei Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden und Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger einzugehen.
Schritt 7: Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen
Wirksamer Arbeitsschutz basiert zum einen auf einer regelmäßigen Überprüfung der Zielerreichung und zum anderen auf kontinuierlichen Verbesserungsprozessen.

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