Wann und wie dürfen Sie als Personalrat mitbestimmen?

24. September 2025

Kennen Sie das auch? In Ihrer Dienststelle arbeiten immer mehr Kolleginnen und Kollegen von zu Hause aus. Der Dienststellenleiter hat kurzerhand beschlossen, feste Tage für Homeoffice einzuführen. Auch bei der Ausstattung mit Laptops und Handys wurden Sie als Personalrat nicht beteiligt. Haben Sie als Personalrat hier überhaupt Mitbestimmungsrechte?

Immer mehr Arbeit von zu Hause aus

Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Was in der Pandemie als Notlösung begann, ist heute für viele Beschäftigte selbstverständlich: Sie erledigen ihre Aufgaben von zu Hause aus oder unterwegs. Das klingt praktisch – weniger Fahrzeit, mehr Flexibilität. Doch es bringt auch Herausforderungen.

Oft sind Arbeitszeiten nicht mehr klar geregelt. Manche Beschäftigte fühlen sich verpflichtet, rund um die Uhr erreichbar zu sein. Hinzu kommen technische Fragen: Wer sorgt für eine sichere Verbindung? Wer bezahlt Strom, Internet oder ergonomisches Mobiliar?

Viele Dienststellenleitungen treffen hier Entscheidungen im Alleingang. Doch genau das darf nicht sein – denn gerade bei Home­office und mobiler Arbeit haben Sie als Personalrat umfangreiche Mitbestimmungsrechte.

Mitbestimmung auch im Homeoffice

Es ist eindeutig: Ob es um Arbeitszeit, Arbeitsschutz oder den Einsatz von IT-Systemen geht – Sie als Personalrat müssen beteiligt werden.

• Arbeitszeit und Erreichbarkeit

Wenn die Dienststellenleitung Homeoffice-Tage verbindlich vorgibt, verändert sie damit die Verteilung der Arbeitszeit. Genau hier greift Ihr Mitbestimmungsrecht. Sie müssen zustimmen, bevor solche Regelungen eingeführt werden. Das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben mehrfach betont, dass jede Maßnahme, die die Lage der Arbeitszeit oder den Arbeitsort nachhaltig verändert, die Mitbestimmung des Personalrats erfordert.

• Technische Ausstattung

Auch die Frage, welche Laptops, Handys oder Software eingesetzt werden, ist nicht allein Sache der Leitung. Sobald Software zum Einsatz kommt, die Verhalten oder Leistung überwachen kann (z. B. Zeiterfassungstools oder Tracking-Systeme), ist das Mitbestimmungsrecht zwingend. Sie dürfen also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Sie können Einfluss auf Auswahl, Einsatz und Sicherheitsstandards der IT nehmen.

• Gesundheitsschutz

Nicht zu unterschätzen: Homeoffice betrifft auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ein Küchentisch ist kein ergonomischer Arbeitsplatz. Sie als Personalrat können hier auf klare Regelungen drängen – etwa zu Ausstattung, Pausen, Bildschirmarbeitsplätzen und Beleuchtung. Es geht um Prävention, nicht um Streit. Ziel ist, dass die Beschäftigten dauerhaft gesund arbeiten können. Oft dürfen auch nur bestimmte Abteilungen oder Beschäftigtengruppen mobil arbeiten. Auch das wirft Fragen nach Gleichbehandlung auf. Achten Sie als Personalrat darauf, dass niemand benachteiligt wird.

Praxisbeispiele für die Mitbestimmung

  • Ein Personalrat konnte in einer größeren Behörde durchsetzen, dass alle Beschäftigten mindestens 2 Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten dürfen, während die Leitung zuvor nur einzelne Teams ausgewählt hatte.
  • In einem Krankenhaus erzwang der Personalrat verbindliche ergonomische Arbeitsplätze im Homeoffice – inklusive Stuhl, Schreibtisch und Bildschirm.
  • In einer Stadtverwaltung wurden Zeiterfassungstools erst nach Zustimmung des Personalrats eingeführt, um Überwachung und Datenschutz zu sichern.

Diese Beispiele zeigen: Mitbestimmung ist kein Hindernis, sondern Schutz für die Beschäftigten. Wer frühzeitig einbezogen wird, kann flexible Lösungen gestalten, die für alle Seiten tragbar sind.

Ihre Handlungsmöglichkeiten als Personalrat

  1. Verlangen Sie mitbestimmte Dienstvereinbarungen, die klare Regeln schaffen. Themen: Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Kostenerstattung, Datenschutz, IT-Sicherheit.
  2. Haben Sie den Gesundheitsschutz im Blick und fordern Sie Gefährdungsbeurteilungen auch für Homeoffice-Arbeitsplätze. Lassen Sie die Beschäftigten ergonomische Arbeitsmittel wählen.
  3. Beziehen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen ein und sammeln Sie Rückmeldungen, Erfahrungen und Wünsche. So gewinnen Sie Argumente für Verhandlungen.
  4. Transparenz schaffen: Machen Sie deutlich, dass Home­office kein „Privileg“ ist, sondern Teil moderner Arbeitsorganisation. Wer flexibel arbeitet, muss auch sicher und gesund arbeiten können.
Fazit: Mitbestimmen, bevor Fakten geschaffen werden


Homeoffice und mobile Arbeit sind längst Alltag. Doch sie dürfen nicht im Alleingang geregelt werden. Sie als Personalrat haben starke Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeit, Technik, Gesundheitsschutz und Gleichbehandlung. Nutzen Sie diese Rechte aktiv, bevor die Dienststellenleitung Fakten schafft. So stellen Sie sicher, dass Flexibilität nicht zur Überlastung führt, sondern wirklich allen zugutekommt.

Arbeitszeit Homeoffice Mitbestimmung
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