Was Auszubildende verdienen

18. Dezember 2021

Auch in der freien Wirtschaft sind die Auszubildendenvergütungen meist tarifvertraglich geregelt, dennoch ist man hier natürlich frei, ein Mehr mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Dies gibt es im öffentlichen Dienst nicht. Hier ist die Ausbildungsvergütung im Tarifvertrag für die Ausbildung im öffentlichen Dienst (TVAöD) oder Tarifvertrag für die Ausbildung der Länder (TVA-L) geregelt, und zwar in § 8 TVAöD bzw. § 8 TVA-L.

Seit dem 1.3.2019 beträgt die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 1.068,26 €, im 2. bis 4. steigt sie jeweils an auf

•  1.118,20 € im 2. Ausbildungsjahr,

•  1.164,02 € im 3. Ausbildungsjahr und

•  1.227,59 € im 4. Ausbildungsjahr.

Zum Vergleich: In der freien Wirtschaft ist für Azubis im ersten Lehrjahr derzeit ein Mindestlohn von 620 € monatlich geregelt für Ausbildungen, die ab dem 1.1.2023 starten; für Ausbildungen, die vorher gestartet sind, gilt der Betrag von 585 €.

WICHTIG: Differenzierung nach Bundesland bei den Beamtenanwärtern

Für die Beamtenanwärter gibt es in jedem Bundesland Besoldungstabellen, die die Bezüge regeln. Die Anfangsbezüge liegen durchschnittlich bei ca. 1.100 €, wobei nicht nur nach Bundesland differenziert wird, sondern auch nach Besoldungsgruppe. Es kann hier also doch zu einigen Schwankungen kommen.

Geben Sie diese Zahlen an die Azubis weiter. Denn obwohl im öffentlichen Dienst alles tarifvertraglich geregelt ist, kann der Dienstherr doch einen Fehler machen und zu wenig bezahlen.

Daneben erhalten Azubis noch eine Jahressonderzahlung, wenn sie am 1.12. des entsprechenden Jahres in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Die Jahressonderzahlung beträgt 90 % des Tarifentgelts für das Tarifgebiet West und 67,5 % für das Tarifgebiet Ost. Wenn ein Azubi seine Abschlussprüfung erfolgreich besteht, erhält er einmalig eine Prämie von 400 €.

Beamtenanwärter erhalten Bezüge

Natürlich arbeiten auch die Beamtenanwärter nicht für lau. Diese erhalten aber keine Ausbildungsvergütung, sondern sogenannte Anwärterbezüge. Hier gibt es keine tarifvertragliche Regelung, sondern eine gesetzliche.

Vorteile öffentlicher Dienst

In der freien Wirtschaft können heutige Azubis in ihrem späteren Berufsleben zwar mehr verdienen als im öffentlichen Dienst. Der öffentliche Dienst besticht aber durch Folgendes: mehr Planungssicherheit und ein durchgeregeltes Tarifwerk!

Die Höhe der Bezüge ist in den §§ 59 ff. Bundesbesoldungsgesetz bzw. den einschlägigen Landesbesoldungsgesetzen geregelt. Die Bezüge gliedern sich dabei auf in

•  einen Anwärtergrundbetrag,

•  einen Anwärtersonderzuschlag,

•  vermögenswirksame Leistungen und

•  den Familienzuschlag für verheiratete oder verpartnerte Anwärter.

Im Einzelfall können weitere Zuschläge für Anwärter hinzukommen, die einen Posten im Ausland innehaben.

In Niedersachsen z. B. startet ein Anwärter in der Besoldungsgruppe A 4 mit rund 950 €, ein Anwärter in A 12 dafür schon mit rund 1.330 € monatlich. Nicht die Welt, aber wir sind ja im Bereich Ausbildung.

Ob eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst im Beamtenverhältnis wirklich noch so viel vorteilhafter ist als eine Anstellung, darüber lässt sich trefflich streiten. Allerdings gibt es einen Bereich im Beamtentum, der wirklich komfortabel ist: die Beihilfe.

Die Beihilfe gehört zum Bereich Krankenversicherung. Dabei handelt es sich um eine eigenständige Leistung des Dienstherrn im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall. Hier erhalten Beamte nämlich 50 % ihrer Kosten erstattet. Die restlichen 50 % werden über eine private Krankenversicherung abgesichert. Die Beiträge für die private Krankenversicherung müssen die Beamten und die Anwärter allerdings selbst tragen. Sie müssen verpflichtend eine private Krankenversicherung abschließen.

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