Was Hänschen nicht lernt … Unterweisungen sind Pflicht!

18. Dezember 2021

Was oft unterschätzt wird, ist die mangelnde Erfahrung von Azubis. Man schließt von sich auf den jungen Menschen und denkt, dass alles, was einem selbst sonnenklar ist, auch dem Azubi klar sein muss. Ist es aber nicht – und gerade bei gefahrgeneigten Tätigkeiten kann dies schnell dramatisch werden.

Anschaulich wirkt besser

Denken Sie mal an Ihre Schulzeit zurück. Wann haben Sie am besten gelernt? Im Blockunterricht oder aus anschaulichen Erfahrungsberichten? Ich denke, bei Letzterem. Erzählen Sie den Azubis und Anwärtern deshalb nicht nur, was passieren kann, sondern was schon in der Dienststelle passiert ist – mit all den schrecklichen Konsequenzen. So werden die Gefahren anschaulicher und nicht nur als so „dahergeredet“ empfunden.

Die Jugendlichen kennen sich oft noch nicht aus, wenn es um

•  die betriebliche Ordnung und

•  die bestehenden Regelungen und Sicherheitsvorschriften

geht. Deswegen muss Ihr Dienstherr vor jeder Beschäftigungsaufnahme eine Gefahren- und Verhaltensunterweisung organisieren. Themen sind z. B.

•  bestehende Rauch-, Alkohol- und Drogenverbote,

•  eventuell die Pflicht zum Anlegen von Schutzkleidung,

•  die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften,

•  die Vorschriften über das Betreten von Werkstätten und bestimmten Räumen,

•  die Benutzungsordnungen für Sozialeinrichtungen,

•  die allgemeine Hausordnung oder andere Regelungen zur betrieblichen Ordnung, etwa eine bestehende Arbeitsordnung, und

•  die speziellen Gefahren des konkreten Arbeitsplatzes.

Den Azubis und Anwärtern muss vom ersten Tag an klar sein, welche Spielregeln in der Dienststelle einzuhalten sind, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten und welche Sicherheitsregeln sie auch selbst einhalten müssen. Das geht vom Anlegen einer eventuell benötigten persönlichen Schutzausrüstung bis hin zum richtigen Verschließen des Fensters.

Bei einzelnen Berufen können auch noch speziellere Anforderungen hinzukommen. Im Krankenhaus z. B. kann es Patienten geben, die man besser nicht allein aufsucht, oder es gibt in einzelnen Ämtern mittlerweile ja schon „Alarmknöpfe“, falls gewalttätige Kunden auftauchen. Jede Besonderheit muss hier bedacht werden!

Azubis und auch die Beamtenanwärter sind verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten. Im Fall eines Verstoßes sind wir wieder im sanktionierbaren Bereich (siehe Seiten 6 bis 8). Warum Ihr Dienstherr die Unterweisung ernst nehmen sollte, zeigt Ihnen der folgende Fall. Er stammt zwar aus der freien Wirtschaft, zeigt aber sehr schön, wie unbedarft und damit leider auch gefährlich die jungen Wilden sind.

Wuchtgewicht trifft Azubi am Kopf

2 Auszubildende waren in einer Kfz-Werkstatt beschäftigt. An einem Tag warf der Azubi A ein ca. 10 kg schweres Wuchtgewicht hinter sich, ohne sich umzusehen und ohne eine Vorwarnung auszusprechen. Das Gewicht traf den 17-jährigen Azubi B am linken Auge, am Augenlid und an der linken Schläfe – mit schlimmen Folgen: Er musste mehrmals operiert werden, bekam eine künstliche Linse eingesetzt, zudem ist sein Sehvermögen wegen einer Hornhautnarbe nun erheblich eingeschränkt.

Wegen dieser Verletzung erhält B von der Berufsgenossenschaft eine monatliche Rente von 204,40 €. B klagte aber nunmehr gegen A auf ein Schmerzensgeld. Schließlich habe A wissen müssen, was er durch so einen Wurf anrichten könnte. A wiederum verteidigte sich: Es sei üblich gewesen, die Gewichte einfach hinter sich zu werfen und abends wieder zusammenzukehren. Er habe B nicht gesehen und auch nicht damit gerechnet, dass er hinter ihm auftauchen würde.

B war mit seiner Klage erfolgreich. A musste ihm ein Schmerzensgeld von 25.000 € zahlen. Die Richter urteilten hier sehr streng. Für Auszubildende gelten insoweit ohne Rücksicht auf ihr Alter die gleichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer (Bundesarbeitsgericht, 19.3.2015, Az. 8 AZR 67/14).

FAZIT

Wer andere gefährdet, muss abgemahnt und darauf hingewiesen werden, dass es so nicht geht.

Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge