Wenn nichts mehr geht

04. März 2022

Erst Corona, nun der Krieg. Kein Wunder, dass da so mancher im öffentlichen Dienst, gerade in Kita, Polizei, Schuldienst oder Verwaltung, schreit: „Ich kann nicht mehr!“ Aber was passiert dann?

Bei dem Thema Überlastungsanzeige zuckt erst mal jeder zusammen. Unmöglich kann man eingestehen, die Arbeit nicht zu schaffen, da steht man doch gleich auf der Abschussliste. Dennoch hat jeder Beschäftigte hat die Möglichkeit bzw. ist nach § 15 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Überlastungsanzeige zu stellen, wenn er trotz größter Sorgfalt die Gefahr sieht, die Arbeitsaufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen zu können.

Es geht darum, Schaden von sich selbst abzuwenden, wenn Aufgaben nicht erbracht werden können, dies aber gar nicht an einem selbst liegt, sondern an der Arbeitsorganisation oder der Dienststelle. Mit der Anzeige soll dieser Organisationsmangel offengelegt werden. Das kann verhindern, dass einem Mitarbeiter Faulheit oder eine Schlechtleistung in die Schuhe geschoben wird.

Druck erhöhen

Machen Sie Ihrem Ärger Luft, über die Gewerkschaft etwa. Denn nur, wenn die Gesellschaft und auch die Politik wissen, was Sie leisten, wird Entlastung eingefordert werden. Denn in den Köpfen heißt es doch immer noch, dass im öffentlichen Dienst um 17 Uhr die Stifte fallen gelassen werden.

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