Mindestens einmal im Monat sollen Sie sich als Personalrat mit dem Leiter oder der Leiterin Ihrer Dienststelle zu einer Besprechung treffen. Geregelt ist das in § 65 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). In den Besprechungen sollen Sie auch die Gestaltung des Dienstbetriebs behandeln, insbesondere alle Vorgänge, die die Beschäftigten wesentlich berühren. Sie sollen über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten machen.
Obwohl es sich nur um eine Sollvorschrift handelt, verpflichtet das Gesetz Sie und Ihren Dienstherrn, dafür zu sorgen, dass Sie das Monatsgespräch auch tatsächlich durchführen.
Auflösung des Personalrats möglich
Eine Weigerung an der Teilnahme kann eine grobe Pflichtverletzung sein und bis zur Auflösung des Personalrats führen. Natürlich kann im Einzelfall auch einmal die Besprechung ausfallen. Das ist immer dann der Fall, wenn es offensichtlich keine Punkte gibt, die zu besprechen sind. Das dürfte allerdings eine große Ausnahme sein. Denn die Informationspflichten des Dienstherrn sind vielfältig, auch wenn der Personalrat nicht in jedem Einzelfall stets nachfragt.
Erörterungspflicht
Das Gesetz sieht lediglich eine Erörterungspflicht vor. Es existiert dagegen keine Pflicht, einen Kompromiss oder eine Einigung zu finden. Im Falle des Falles muss dafür die Einigungsstelle angerufen werden. Geht es um die Frage, ob überhaupt ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats vorliegt, ist das Verwaltungsgericht zuständig.
Der Ablauf des Monatsgesprächs
Sie als Personalrat sollten sich über mögliche Inhalte und den Ablauf des Monatsgesprächs im Vorfeld Gedanken machen:
- Klären Sie innerhalb des Personalratsgremiums, welche Ziele oder Verhaltensweisen der Personalrat erreichen möchte. Es geht also um die optimale Lösung für die Arbeitnehmervertreter.
- Natürlich gehört dazu auch ein Blick auf den Dienstherrn und dessen Ziele. Vergegenwärtigen Sie sich, welche Vorgaben er durchsetzen möchte.
- Schließlich geht es um die Frage, mit welchen Argumenten Sie Ihren Dienstherrn überzeugen und wie Sie Ihre Ziele durchsetzen können. Sie erreichen Ihre Ziele immer dann, wenn der Dienstherr entweder eine gesetzliche oder tarifvertragliche Pflicht zu erfüllen hat, er sich selbst Ihrer Meinung als Personalrat anschließt oder wenn die Lösung auch für ihn einen Nutzen bringt.
Kein 4-Augen-Gespräch!
Ein 4-Augen-Gespräch zwischen dem Dienstherrn und dem Personalratsvorsitzenden ersetzt kein Monatsgespräch. Lassen Sie sich also nicht darauf verweisen, wenn Ihr Dienstherr das versucht.
Mit der Übersicht auf der nächsten Seite können Sie Themen für Ihre nächsten Monatsgespräche zusammenstellen.
Muster: Einladung zum Monatsgespräch an den Personalrat und den Leiter der Dienststelle
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen uns als Personalrat und unserem Dienstherrn schlagen wir vor, Monatsgespräche nach § 65 BPersVG zu führen. Im Monatsgespräch wollen wir mit Kompromissbereitschaft strittige Fragen lösen.
Das nächste Monatsgespräch steht an und wir laden dazu herzlich ein:
Datum: 31.3.2022 Uhrzeit: 10 Uhr
Ort: Besprechungszimmer in der 4. Etage
Bei dieser Besprechung wollen wir folgende Punkte klären:
- Abbau der Überstunden
- geplante Personalaufstockung
- Anschaffung elektrischer Dienstfahrräder
- Parkplatzsituation am Dienstgebäude
- Verschiedenes
Aufgrund der Bedeutung der Gesprächsthemen für die gesamte Belegschaft wäre es wichtig, dass zu dieser Besprechung die Mitglieder des Personalrats vollzählig erscheinen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, bitte ich um unverzügliche telefonische Benachrichtigung, damit das entsprechende Ersatzmitglied noch rechtzeitig geladen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Personalratsvorsitzender
Nutzen Sie das Monatsgespräch!
Als Personalrat sollten Sie sich die Möglichkeiten, die das regelmäßige Monatsgespräch bietet, nicht entgehen lassen. In ruhiger Atmosphäre können Sie sämtliche Themen ansprechen. Insbesondere das regelmäßige Nachhaken und Ansprechen von Themen, über die der Dienstherr Sie regelmäßig informieren muss, es aber in der Praxis häufig „vergisst“, ist mehr als angebracht.
Übersicht: Themen für das Monatsgespräch
| Thema im Monatsgespräch | Ihre Frage | Thema zuletzt behandelt am |
| Abmahnung | Wurden Abmahnungen erteilt? | |
| Änderungskündigung | Sind Änderungskündigungen geplant? | |
| Arbeitnehmererfindungen | Gibt es Arbeitnehmererfindungen? Wenn ja, wurden sie vergütet? | |
| Arbeitnehmerüberlassung | Ist der Einsatz von Leiharbeitern geplant? | |
| Arbeitskampf | Wie geht die Verwaltung mit Arbeitskampfmaßnahmen um? | |
| Arbeitskleidung | Gab es Beschwerden über die Arbeitskleidung? | |
| Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | Werden die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz eingehalten? Gab es Beschwerden? | |
| Arbeitsverträge | Wann können die Arbeitsvertragsformulare eingesehen werden? | |
| Arbeitszeit | Werden die vorgegebenen Arbeitszeiten eingehalten? Gab es Beschwerden? | |
| Ausbildungsverhältnisse | Gibt es Beschwerden von Auszubildenden? Ist der Berufsbildungsbedarf ermittelt worden? | |
| Aushilfsarbeitskräfte | Wie viele Aushilfsarbeitskräfte gibt es? | |
| Befristete Beschäftigungen | Wie viele befristet Beschäftigte gibt es? | |
| Altersvorsorge | Welche Altersvorsorgemaßnahmen sind geplant? | |
| Beschäftigungssicherung | Welche Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung sind geplant? | |
| Bildschirmarbeitsplätze | Gibt es Probleme bei Bildschirmarbeitsplätzen? | |
| Corona | Welche aktuellen Schutzmaßnahmen der Beschäftigten sind geplant? | |
| Datenschutz | Wird der Datenschutz gewahrt? Werden Daten rechtzeitig gelöscht? Gibt es eine Zutrittskontrolle? | |
| Dienstjubiläum | Welche Arbeitnehmer begehen demnächst ein Dienstjubiläum? | |
| Eingruppierung | Gibt es Probleme bei Eingruppierungen? | |
| Einstellung | Sind Einstellungen geplant? | |
| Elternzeit | Welche Arbeitnehmer kehren aus der Elternzeit zurück? Gibt es Anträge auf Elternzeit? | |
| Entgeltzahlung | Kam es zu Verzögerungen bei der Zahlung von Löhnen und Gehältern? | |
| Fahrtkostenzuschüsse | Werden einzelnen Arbeitnehmern Fahrtkostenzuschüsse gezahlt? | |
| Freie Mitarbeiter | Wie viele freie Mitarbeiter gibt es? | |
| Geringfügig Beschäftigte | Wie viele Minijobber gibt es in der Verwaltung? | |
| Gratifikationen | Erhalten einzelne Arbeitnehmer Gratifikationen? | |
| Gruppenarbeit | Wird die Einführung von Gruppenarbeit geplant? | |
| Kontrollen | Wird der Personalrat bei geplanten Kontrollen von Arbeitnehmern rechtzeitig beteiligt? | |
| Kosten der Personalratsarbeit | Sind Steigerungen bei den Kosten der Personalratsarbeit berücksichtigt? | |
| Kündigung | Sind Kündigungen geplant? | |
| Lohn- und Gehaltslisten | Wann können die Bruttolohn- und -gehaltslisten eingesehen werden? | |
| Nachtarbeit | Wird Nachtarbeit geplant? Gibt es Zuschläge? | |
| Personalplanung | Wie ist die Personalplanung? Sind Entlassungen geplant? Was ist mit der Personalbestandsplanung? Was ist mit der Personaleinsatzplanung? | |
| Resturlaub | Gibt es Resturlaub aus dem vergangenen Jahr? Sind Urlaubsansprüche verfallen? | |
| Sicherheit am Arbeitsplatz | Wird für die Sicherheit am Arbeitsplatz genug getan? | |
| Sozialeinrichtungen | Welche Probleme mit Sozialeinrichtungen gibt es? | |
| Überstunden | Wie viele Überstunden sind angefallen? Wie werden sie abgebaut/vergütet? | |
| Umweltschutz | Wird der Umweltschutz eingehalten? | |
| Urlaub | Sollen allgemeine Grundsätze für den Urlaub besprochen werden? | |
| Verwaltungsordnung | Gibt es Verstöße gegen die Verwaltungsordnung und wie wurden sie sanktioniert? | |
| Zeugnisse | Werden Ansprüche auf Zeugnisse erfüllt? | |
| Zustimmungsverweigerungsrechte | Wurden sämtliche Rechte des Personalrats gewahrt? |
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