Wie Sie das Monatsgespräch mit Ihrem Dienstherrn optimal zu Ihrem Vorteil nutzen

04. Februar 2022

Mindestens einmal im Monat sollen Sie sich als Personalrat mit dem Leiter oder der Leiterin Ihrer Dienststelle zu einer Besprechung treffen. Geregelt ist das in § 65 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). In den Besprechungen sollen Sie auch die Gestaltung des Dienstbetriebs behandeln, insbesondere alle Vorgänge, die die Beschäftigten wesentlich berühren. Sie sollen über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten machen.

Obwohl es sich nur um eine Sollvorschrift handelt, verpflichtet das Gesetz Sie und Ihren Dienstherrn, dafür zu sorgen, dass Sie das Monatsgespräch auch tatsächlich durchführen.

Auflösung des Personalrats möglich

Eine Weigerung an der Teilnahme kann eine grobe Pflichtverletzung sein und bis zur Auflösung des Personalrats führen. Natürlich kann im Einzelfall auch einmal die Besprechung ausfallen. Das ist immer dann der Fall, wenn es offensichtlich keine Punkte gibt, die zu besprechen sind. Das dürfte allerdings eine große Ausnahme sein. Denn die Informationspflichten des Dienstherrn sind vielfältig, auch wenn der Personalrat nicht in jedem Einzelfall stets nachfragt.

Erörterungspflicht

Das Gesetz sieht lediglich eine Erörterungspflicht vor. Es existiert dagegen keine Pflicht, einen Kompromiss oder eine Einigung zu finden. Im Falle des Falles muss dafür die Einigungsstelle angerufen werden. Geht es um die Frage, ob überhaupt ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats vorliegt, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Der Ablauf des Monatsgesprächs

Sie als Personalrat sollten sich über mögliche Inhalte und den Ablauf des Monatsgesprächs im Vorfeld Gedanken machen:

  • Klären Sie innerhalb des Personalratsgremiums, welche Ziele oder Verhaltensweisen der Personalrat erreichen möchte. Es geht also um die optimale Lösung für die Arbeitnehmervertreter.
  • Natürlich gehört dazu auch ein Blick auf den Dienstherrn und dessen Ziele. Vergegenwärtigen Sie sich, welche Vorgaben er durchsetzen möchte.
  • Schließlich geht es um die Frage, mit welchen Argumenten Sie Ihren Dienstherrn überzeugen und wie Sie Ihre Ziele durchsetzen können. Sie erreichen Ihre Ziele immer dann, wenn der Dienstherr entweder eine gesetzliche oder tarifvertragliche Pflicht zu erfüllen hat, er sich selbst Ihrer Meinung als Personalrat anschließt oder wenn die Lösung auch für ihn einen Nutzen bringt.

Kein 4-Augen-Gespräch!

Ein 4-Augen-Gespräch zwischen dem Dienstherrn und dem Personalratsvorsitzenden ersetzt kein Monatsgespräch. Lassen Sie sich also nicht darauf verweisen, wenn Ihr Dienstherr das versucht.

Mit der Übersicht auf der nächsten Seite können Sie Themen für Ihre nächsten Monatsgespräche zusammenstellen.

Muster: Einladung zum Monatsgespräch an den Personalrat und den Leiter der Dienststelle

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen uns als Per­sonalrat und unserem Dienstherrn schlagen wir vor, Mo­natsgespräche nach § 65 BPersVG zu führen. Im Monats­gespräch wollen wir mit Kompromissbereitschaft strittige Fragen lösen.

Das nächste Monatsgespräch steht an und wir laden dazu herzlich ein:

Datum: 31.3.2022      Uhrzeit: 10 Uhr

Ort:     Besprechungszimmer in der 4. Etage

Bei dieser Besprechung wollen wir folgende Punkte klären:

  • Abbau der Überstunden
  • geplante Personalaufstockung
  • Anschaffung elektrischer Dienstfahrräder
  • Parkplatzsituation am Dienstgebäude
  • Verschiedenes

Aufgrund der Bedeutung der Gesprächsthemen für die ge­samte Belegschaft wäre es wichtig, dass zu dieser Bespre­chung die Mitglieder des Personalrats vollzählig erschei­nen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, bitte ich um unverzügliche telefonische Benachrichtigung, damit das entsprechende Ersatzmitglied noch rechtzeitig geladen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Personalratsvorsitzender

Nutzen Sie das Monatsgespräch!

Als Personalrat sollten Sie sich die Möglichkeiten, die das regelmäßige Monatsgespräch bietet, nicht entgehen lassen. In ruhiger Atmosphäre können Sie sämtliche Themen ansprechen. Insbesondere das regelmäßige Nachhaken und Ansprechen von Themen, über die der Dienstherr Sie regelmäßig informieren muss, es aber in der Praxis häufig „vergisst“, ist mehr als angebracht.

Übersicht: Themen für das Monatsgespräch

Thema im Monatsgespräch Ihre Frage Thema zuletzt behandelt am
AbmahnungWurden Abmahnungen erteilt? 
ÄnderungskündigungSind Änderungskündigungen geplant? 
ArbeitnehmererfindungenGibt es Arbeitnehmererfindungen? Wenn ja, wurden sie vergütet? 
ArbeitnehmerüberlassungIst der Einsatz von Leiharbeitern geplant? 
ArbeitskampfWie geht die Verwaltung mit Arbeitskampfmaßnahmen um? 
ArbeitskleidungGab es Beschwerden über die Arbeitskleidung? 
Arbeitssicherheit und GesundheitsschutzWerden die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz eingehalten? Gab es Beschwerden? 
ArbeitsverträgeWann können die Arbeitsvertragsformulare eingesehen werden? 
ArbeitszeitWerden die vorgegebenen Arbeitszeiten eingehalten? Gab es Beschwerden? 
AusbildungsverhältnisseGibt es Beschwerden von Auszubildenden? Ist der Berufsbildungsbedarf ermittelt worden? 
AushilfsarbeitskräfteWie viele Aushilfsarbeitskräfte gibt es? 
Befristete BeschäftigungenWie viele befristet Beschäftigte gibt es? 
AltersvorsorgeWelche Altersvorsorgemaßnahmen sind geplant? 
BeschäftigungssicherungWelche Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung sind geplant? 
BildschirmarbeitsplätzeGibt es Probleme bei Bildschirmarbeitsplätzen? 
CoronaWelche aktuellen Schutzmaßnahmen der Beschäftigten sind geplant? 
DatenschutzWird der Datenschutz gewahrt? Werden Daten rechtzeitig gelöscht? Gibt es eine Zutrittskontrolle? 
DienstjubiläumWelche Arbeitnehmer begehen demnächst ein Dienstjubiläum? 
EingruppierungGibt es Probleme bei Eingruppierungen? 
EinstellungSind Einstellungen geplant? 
ElternzeitWelche Arbeitnehmer kehren aus der Elternzeit zurück? Gibt es Anträge auf Elternzeit? 
EntgeltzahlungKam es zu Verzögerungen bei der Zahlung von Löhnen und Gehältern? 
FahrtkostenzuschüsseWerden einzelnen Arbeitnehmern Fahrtkostenzuschüsse gezahlt? 
Freie MitarbeiterWie viele freie Mitarbeiter gibt es? 
Geringfügig BeschäftigteWie viele Minijobber gibt es in der Verwaltung? 
GratifikationenErhalten einzelne Arbeitnehmer Gratifikationen? 
GruppenarbeitWird die Einführung von Gruppenarbeit geplant? 
KontrollenWird der Personalrat bei geplanten Kontrollen von Arbeitnehmern rechtzeitig beteiligt? 
Kosten der PersonalratsarbeitSind Steigerungen bei den Kosten der Personalratsarbeit berücksichtigt? 
KündigungSind Kündigungen geplant? 
Lohn- und GehaltslistenWann können die Bruttolohn- und -gehaltslisten eingesehen werden? 
NachtarbeitWird Nachtarbeit geplant? Gibt es Zuschläge? 
PersonalplanungWie ist die Personalplanung? Sind Entlassungen geplant? Was ist mit der Personalbestandsplanung? Was ist mit der Personaleinsatzplanung? 
ResturlaubGibt es Resturlaub aus dem vergangenen Jahr? Sind Urlaubsansprüche verfallen? 
Sicherheit am ArbeitsplatzWird für die Sicherheit am Arbeitsplatz genug getan? 
SozialeinrichtungenWelche Probleme mit Sozialeinrichtungen gibt es? 
ÜberstundenWie viele Überstunden sind angefallen? Wie werden sie abgebaut/vergütet? 
UmweltschutzWird der Umweltschutz eingehalten? 
UrlaubSollen allgemeine Grundsätze für den Urlaub besprochen werden? 
VerwaltungsordnungGibt es Verstöße gegen die Verwaltungsordnung und wie wurden sie sanktioniert? 
ZeugnisseWerden Ansprüche auf Zeugnisse erfüllt? 
ZustimmungsverweigerungsrechteWurden sämtliche Rechte des Personalrats gewahrt? 
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