Das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium haben mit Datum vom 8. Oktober 2024 für viele überraschend einen Referentenentwurf eines Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG-E) vorgelegt. Das Gesetz soll Rechtsklarheit schaffen. Erfahren Sie, was das neue Gesetz regeln soll.
Eckpunkte des Gesetzes
- Überwachungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich unzulässig.
- Daten aus Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht zur Leistungskontrolle verwendet werden.
- Kollektivvereinbarungen dürfen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer von der Datenschutzgrundverordnung abweichen.
- Es wird ein Verwertungsverbot datenschutzwidrig erlangter Daten geregelt.
- Verwertungsverbote sind auch in Betriebs-/Dienstvereinbarungen möglich.
- Dienstherr muss Zweckverzeichnis zur Datenerhebung führen.
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben
Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Experten befragen
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!