Wird 2025 endlich der neue Beschäftigtendatenschutz kommen?

12. Dezember 2024

Das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium haben mit Datum vom 8. Oktober 2024 für viele überraschend einen Referentenentwurf eines Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG-E) vorgelegt. Das Gesetz soll Rechtsklarheit schaffen. Erfahren Sie, was das neue Gesetz regeln soll.

Eckpunkte des Gesetzes

  • Überwachungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich unzulässig.
  • Daten aus Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht zur Leistungskontrolle verwendet werden.
  • Kollektivvereinbarungen dürfen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer von der Datenschutzgrundverordnung abweichen.
  • Es wird ein Verwertungsverbot datenschutzwidrig erlangter Daten geregelt.
  • Verwertungsverbote sind auch in Betriebs-/Dienstvereinbarungen möglich.
  • Dienstherr muss Zweckverzeichnis zur Datenerhebung führen.
Fazit: Zeitplan fraglich

Wir dürfen gespannt sein, wann das neue Gesetz kommt. Ich würde aber eher auf Ende 2025 tippen. Jetzt kommen erst mal Neuwahlen, und dann muss der Entwurf auch noch überarbeitet werden.

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