Rechtssicheres Praxiswissen für die Mitarbeitervertretung in kirchlichen Einrichtungen
Der Praxisberater für die Mitarbeitervertretung, mit Erläuterungen zu aktuellen Gesetzesänderungen und relevanter Rechtsprechung, spannenden Titelthemen aus dem Arbeitsrecht und vor allem verständlicher Aufbereitung.
Endlich ein Informationsdienst, der Sie bei Ihrer wichtigen Mitarbeitervertretungsarbeit unterstützt und auf Ihre Fragen vor Ort eingeht! Im 8-seitigen, monatlich erscheinenden Informationsdienst „Mitarbeitende Aktiv Vertreten“ finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Was bedeuten Gerichtsentscheidungen, Gesetzesänderungen und andere aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht für Sie, Ihre Kollegen in der Mitarbeitervertretung, die Mitarbeiter – und den Dienstgeber?
- Welche gesetzliche Grundlage gibt es?
- Wie weit reichen Ihre Mitarbeitervertretungsrechte?
- Was ist konkret zu tun?
„Mitarbeitende Aktiv Vertreten“ ist Ihre kompetente Wissensquelle für erfolgreiche und lösungsorientierte Mitarbeitervertretungsarbeit. Sie nutzen Ihre Mitbestimmungsrechte effektiv und, können Mitarbeiter noch kompetenter beraten:
- Die Redakteur*innen Maria Markatou (Rechtsanwältin), Dr. Michael Tillmann (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Rolf Selb (Fachanwalt für Arbeitsrecht) verfügen über langjährige Erfahrung in der Rechtsberatung von Mitarbeitervertretungen.
- Speziell für die Mitarbeitervertretung zugeschnittene Beiträge behandeln arbeitsrechtliche Grundthemen und vermitteln Spezialwissen zum kirchlichen Arbeitsrecht (MVG-EKD, MAVO, AVR), zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, Arbeitsschutz und Sozialversicherungsrecht.
- Jede Ausgabe enthält aktuelle, für die Mitarbeitervertretung relevante Gerichtsentscheidungen.
- Unter der Rubrik Leserfragen werden Fälle aus der Praxis von den Redakteur*innen persönlich beantwortet und durch praktische Tipps ergänzt.
- Zusätzlich zu Ihrer Print- Ausgabe erhalten Sie jeden Monat auch eine digitale Version im PDF-Format per E-Mail. So können Sie interessante Artikel mit anderen Mitgliedern der Mitarbeitervertretung teilen und sie bequem abspeichern und ausdrucken. Teilen Sie uns hierfür einfach bei der Bestellung Ihre E-Mail-Adresse mit und Sie erhalten die digitale Ausgabe ganz automatisch.
Tipp: Natürlich gehört „Mitarbeitende aktiv vertreten“ zur Pflichtausstattung der Mitarbeitervertretung. Der Arbeitgeber muss die Kosten hierfür ohne Wenn und Aber übernehmen (§ 17 Abs. 2 MAVO/§ 30 MVG.EKD)

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