Arbeitsunfall: Streit mit Verkehrsrowdy ist Privatsache

06. Mai 2023

Unfallversicherungsschutz greift dann, wenn es im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit zu einem Unfall gekommen ist. Da könnte man bei einer Schlägerei auf der Betriebsfahrt doch auch auf den Gedanken kommen, dass die davongetragenen Verletzungen Arbeitsunfälle sind. Nein, so ist das nicht, sagen die Richter am Sozialgericht (SG) Berlin (16.2.2023, Az. S 98 U 50/21).

Unfallrisiken minimieren

Weisen Sie und Ihr Arbeitgeber die Kolleginnen und Kollegen auf mögliche Gefahrenquellen hin. So minimieren Sie das Unfallrisiko. Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen schützen den Dienstherrn und die Beschäftigten zusätzlich. Geben Sie auch eine Handlungsanweisung heraus: „Wie reagiere ich richtig, wenn ich auf einer Dienstfahrt provoziert werde?“

Der Fall: Ein Bauleiter kehrte im Februar 2020 von einem beruflichen Termin zurück. Er hatte die Fahrt mit seinem Pkw unternommen. Leider war die Einfahrt zu seinem Betrieb durch einen Lkw blockiert. Dieser fuhr trotz mehrfacher Aufforderung nicht weg. Also musste der Bauleiter sein Auto abstellen und zu Fuß auf das Betriebsgelände gehen.

Als er kurze Zeit später wieder zu seinem Wagen zurückkehrte, um weiterzufahren, kam es zu einem Wortgefecht mit dem Lkw-Fahrer. Dieser nannte ihn ein „egoistisches Arschloch“. Der Bauleiter war fast schon im Auto, ging dann aber doch noch mal zu dem Lkw-Fahrer, um „die Sache auszudiskutieren“. Doch leider blieb es nicht dabei.

Denn der Lkw-Fahrer hielt offensichtlich nicht viel von Worten und Diskussionen und schlug dem Bauleiter mit der Faust ins Gesicht. Das Resultat: eine Mittelgesichtsfraktur, die eine Operation mit Krankenhausaufenthalt notwendig machte. Der Bauleiter machte bei der Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall geltend. Doch das wurde abgelehnt und deshalb entschloss sich der Bauleiter zu einer Klage vor dem SG Berlin.

Wegfahren wäre die bessere Alternative gewesen

Das Urteil: Zwar hat sich der Bauleiter auf einem an sich versicherten Betriebsweg befunden, als er vom Betriebsgelände wieder zu seinem Auto ging. Diesen hat er jedoch verlassen, als er die Diskussion mit dem Lkw-Fahrer suchte. Ab diesem Moment handelte der Bauleiter privatwirtschaftlich. Damit hatte er keinen Unfallversicherungsschutz mehr. Es ist ständige Rechtsprechung, dass auch das Zurechtweisen anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf Betriebswegen dem privaten Lebensbereich zuzurechnen ist und keine Leistungen der Unfallversicherung auslöst. Damit hatte der Bauleiter keine Chance, seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

FAZIT

Lieber nicht streiten oder: Der Klügere gibt nach

„4 Fäuste für ein Halleluja“, könnte man da fast sagen. Leider hat der Bauleiter schwere Verletzungen davongetragen, leider war der Lkw-Fahrer so brutal. Merken Sie sich aber: Auch auf einer Dienstfahrt sind Streitereien mit Dritten privatwirtschaftlich. Passiert dabei etwas, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Natürlich sind die Beschäftigten über ihre Krankenversicherung geschützt. Aber die Unfallversicherung leistet mehr – insbesondere im Reha-Bereich, weswegen die Anerkennung als Arbeitsunfall sich lohnen kann.

Also fahren Sie lieber, ohne zu schimpfen. Und wenn sich ein Streit mal gar nicht vermeiden lässt – gerade im Straßenverkehr kochen die Gemüter oft hoch –, ist es ratsam nachzugeben. Man sieht an dem Fall leider, wie brutal und hart manche Zeitgenossen doch zuschlagen können. Nachgeben ist zwar nicht immer leicht, aber dennoch besser als eine Prügelei.

Tipp: Unfallanzeige muss aber auf jeden Fall sein

Denken Sie als Personalrat bitte immer daran, dass Ihr Dienstherr eine Unfallanzeige abgeben muss, wenn ein Unfall im dienstlichen Zus ammenhang geschehen ist. Das heißt noch nicht, dass der Arbeitsunfall als solcher anerkannt wird, aber es ist schon mal alles in die Wege geleitet, was der Dienstherr dazu tun kann. Auf jeden Fall ist dann schon mal alles sauber und meist auch lückenlos dokumentiert. Denn oft findet man im Nachhinein wichtige Dokumente nicht mehr oder vergisst kleine Details. Dies kann man durch eine Unfallanzeige vermeiden.

Unfallrisiko Verkehrsrowdy
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