Die Pandemie liegt weit hinter uns. Die Gerichte beschäftigen sich aber immer noch damit. So müssen sie häufig noch darüber entscheiden, ob Corona-Infektionen am Arbeitsplatz ein Arbeitsunfall sein können oder nicht (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 22.7.2024, Az. L 3 U 114/23).
Die infizierte Kassiererin
Der Fall: Eine Kassiererin eines Supermarkts hatte sich infiziert und wollte die Infektion als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Sie habe sich am Arbeitsplatz angesteckt, schließlich sei sie dort einer Vielzahl an Kontakten ausgesetzt gewesen.
Nachweis gelingt nicht
Das Urteil: Sie scheiterte vor Gericht. Die Infektion war kein Arbeitsunfall. Sie konnte nicht nachweisen, dass sie sich am Arbeitsplatz angesteckt hat. Dass sie am Arbeitsplatz einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt war, reicht nicht für den Nachweis. Damit musste die Klage abgewiesen werden.
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