Corona-Infektion wird oft nicht als Arbeitsunfall anerkannt

23. September 2024

Die Pandemie liegt weit hinter uns. Die Gerichte beschäftigen sich aber immer noch damit. So müssen sie häufig noch darüber entscheiden, ob Corona-Infektionen am Arbeitsplatz ein Arbeitsunfall sein können oder nicht (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 22.7.2024, Az. L 3 U 114/23).

Die infizierte Kassiererin

Der Fall: Eine Kassiererin eines Supermarkts hatte sich infiziert und wollte die Infektion als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Sie habe sich am Arbeitsplatz angesteckt, schließlich sei sie dort einer Vielzahl an Kontakten ausgesetzt gewesen.

Nachweis gelingt nicht

Das Urteil: Sie scheiterte vor Gericht. Die Infektion war kein Arbeitsunfall. Sie konnte nicht nachweisen, dass sie sich am Arbeitsplatz angesteckt hat. Dass sie am Arbeitsplatz einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt war, reicht nicht für den Nachweis. Damit musste die Klage abgewiesen werden.

Fazit : Nachweis ist schwer zu führen

Damit dürften die meisten Corona-Infektionen nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Denn der Nachweis, dass man sich gerade an diesem Tag in der Arbeit angesteckt hat, wird kaum gelingen. Wir haben damals zwar alle unsere sozialen Kontakte reduziert, aber eben nicht auf null. Eine Ansteckung war damit auch an vielen anderen Orten möglich, nicht nur bei der Arbeit.

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