Die Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Altersvorsorgezulage

28. Dezember 2023

Lesezeit 2 Minuten

Wer Zulagebeträge zur Altersvorsorge zu Unrecht erhalten hat, muss sich auf eine Rückzahlung auch nach Auszahlung der Versicherung einstellen (Bundesfinanzhof, 23.8.2023, Az. X R 9/21). Kolleginnen und Kollegen, die zu viel Geld erhalten haben, sollten sich auf die Rückforderung einstellen.

Der Fall: Eine Frau hatte bis zur Auszahlung einer Kleinbetragsrente einen Altersvorsorgevertrag. Sie hatte bei Vertragsabschluss die Anbieterin bevollmächtigt, einen Dauerzulageantrag zu stellen. Die Anbieterin stellte deshalb auch für die Jahre 2017 und 2018 einen Antrag auf Auszahlung der Altersvorsorgezulage.

Dabei ging die Anbieterin mangels anderer Kenntnis wie in den Vorjahren davon aus, dass die Frau auch in diesen Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sei.

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund zahlte die Altersvorsorgezulage für 2017 in Höhe von 524 € und für 2018 in Höhe von 242,16 € an die Anbieterin aus. Diese leitete die Beträge an die Frau weiter, da der Altersvorsorgevertrag zu diesen Zeitpunkten aufgrund der Auszahlung der Kleinbetragsrente nicht mehr bestand.

Dann kam die Überprüfung

Eine spätere Überprüfung durch die ZfA ergab, dass die Frau in den beiden Jahren gar nicht zulageberechtigt war. Deshalb forderte die ZfA die Zulagen in Höhe von 766,16 € von der Frau zurück. Dabei berief sie sich auf die Vorschrift des § 37 Abs. 2 Abgabenordnung. Gegen einen entsprechenden Bescheid klagte die Frau.

In allen Instanzen erfolglos

Die Entscheidung: Die Frau verlor in allen Instanzen und musste die 766,16 € erstatten. Es ist auch weiterhin davon auszugehen, dass die ZfA rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrags unmittelbar vom Zulageempfänger zurückfordern kann.

 Hinweis: Überzahlungen bedeuten Gefahren

Wer als Beamtin oder Beamter wissentlich zu viel Geld kassiert, kann sogar seinen Beamtenstatus und damit seinen Job verlieren!

Altersvorsorge Rückforderung
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