Im Internet fühlen sich viele Menschen geschützt und sicher. Zu sicher … (Arbeitsgericht Berlin, 7.10.2024, Az. 59 Ca 8733/24).
Der Fall: Ein Straßenbahnfahrer postete als Administrator in seiner privaten Facebook-Gruppe, die sich an Fahrpersonal seiner Arbeitgeberin richtete, eine Fotomontage. Auf dieser ist ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf eine Pistole gerichtet ist. Neben ihm der Schriftzug von verd.i und der Text: „Verd.i hört den Warnschuss nicht.“ Die Gruppe hatte 1.000 Mitglieder. Die Arbeitgeberin kündigte fristlos.
Das Urteil: Die Kündigung hielt. Der Fahrer hat mit der Fotomontage Beschäftigte konkret bedroht. Er habe zu Gewalt aufrufen wollen. Zudem sei die Gruppe so groß, dass eine Äußerung in ihr nicht mehr kontrollierbar und damit umso gefährlicher sei.

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