Gewaltaufruf im Netz kostet den Job

09. Dezember 2024

Im Internet fühlen sich viele Menschen geschützt und sicher. Zu sicher … (Arbeitsgericht Berlin, 7.10.2024, Az. 59 Ca 8733/24).

Der Fall: Ein Straßenbahnfahrer postete als Administrator in seiner privaten Facebook-Gruppe, die sich an Fahrpersonal seiner Arbeitgeberin richtete, eine Fotomontage. Auf dieser ist ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf eine Pistole gerichtet ist. Neben ihm der Schriftzug von verd.i und der Text: „Verd.i hört den Warnschuss nicht.“ Die Gruppe hatte 1.000 Mitglieder. Die Arbeitgeberin kündigte fristlos.

Das Urteil: Die Kündigung hielt. Der Fahrer hat mit der Fotomontage Beschäftigte konkret bedroht. Er habe zu Gewalt aufrufen wollen. Zudem sei die Gruppe so groß, dass eine Äußerung in ihr nicht mehr kontrollierbar und damit umso gefährlicher sei.

Fazit: Erst denken, dann schreiben

Bei Gewalt hört der Spaß auf. Niemand kann im Ernst meinen, dass hier noch eine Abmahnung oder Ermahnung erfolgen kann. Kein Dienstherr will in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis fortsetzen.

Hier muss man von Anfang an klare Kante zeigen. Gewalt hat in unserer Gesellschaft keinen Platz!

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