Der Weg zum Volljuristen geht von einem Studium der Rechtswissenschaften mit Abschluss durch das erste Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst mit Abschluss durch das zweite Staatsexamen. Der juristische Vorbereitungsdienst ist ein Dienstverhältnis eigener Art, früher mal war er ein Beamtenverhältnis auf Zeit. Und damit ist aber klar: Verfassungsfeindlichkeit und Vorbereitungsdienst vertragen sich nicht (Bundesverwaltungsgericht, 10.10.2024, Az. 2 C 15.23).
Der Jurist auf dem III. Weg
Der Fall: Ein angehender Volljurist bewarb sich am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg um den juristischen Vorbereitungsdienst, wurde jedoch abgelehnt. Denn er hat eine führende Position in der extremistischen Partei Der III. Weg. Außerdem hat er verfassungsfeindliche Reden gehalten. Nach der Zulassung zum Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland klagte er weiter gegen das OLG Bamberg auf Feststellung, dass er damals hätte zugelassen werden müssen. Inzwischen ist der Jurist als Anwalt tätig.
Organe der Rechtspflege sollten verfassungstreu sein
Das Urteil: Der Referendar verlor. Zwar sind Rechtsreferendare keine Beamten, aber auch sie nehmen an der staatlichen Funktion der Rechtspflege teil. Sie müssen also ein Mindestmaß an Verfassungstreue erfüllen und dürfen sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung stellen.
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