Meinungsfreiheit kontra Beamtenpflichten

03. April 2024

Lesezeit 2 Minuten

Selbstverständlich gilt das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch für Beamtinnen und Beamte. Allerdings hat dieses Grundrecht auch Grenzen. Beamte müssen ihre Wohlverhaltens- und Mäßigungspflichten dabei beachten (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 7.2.2024, Az. 6 B 1209/23).

Der Fall: Während seiner Dienstunfähigkeit äußerte sich ein Lehrer auf verschiedenen Online-Plattformen in großem Umfang islamkritisch und fremdenfeindlich. Gleichzeitig kritisierte er dort durch viele Äußerungen die Bundes- und Landespolitik. Diese Äußerungen waren nicht sachlich geprägt, sondern stellten sich als polemische, agitatorische und aufhetzende Aussagen dar. Nachdem seine Dienstunfähigkeit beendet war, untersagte ihm das Land Nordrhein-Westfalen die Führung der Dienstgeschäfte. Hiergegen legte der Lehrer Rechtsmittel ein.

Meinungsfreiheit ist durch Treuepflicht begrenzt

Das Urteil: Ohne Erfolg. Das Recht auf freie Meinungsäußerung findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen. Dazu zählen auch die durch Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz gedeckten Regelungen des Beamtenrechts zur Treuepflicht des Beamten.

Warnen Sie Ihre Kollegen bei Bedarf

Im Fall des Lehrers waren die online zugänglichen Äußerungen nach Ansicht des Gerichts nicht mit dem Verhalten vereinbar, das von einem Lehrer auch außerdienstlich erwartet werden kann. Lehrer müssen in ihrer Vorbildfunktion u. a. die verfassungsrechtlich geschützte Wertordnung glaubhaft vermitteln. Das gilt auch für Äußerungen oder Handlungen, die außerdienstlich erfolgen. Machen Sie dies Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf klar.

Gehen Sie als Personalrat immer mit gutem Beispiel voran. Zu Ihren Aufgaben gehört es grundsätzlich, dafür einzutreten, dass jede Benachteiligung von Personen u. a. aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt. Berücksichtigen Sie dies bei allen Äußerungen oder Handlungen im Rahmen der Personalratsarbeit.

Disziplinarrecht
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge