Psychische Belastung eines Feuerwehrmannes als Dienstunfall

17. Oktober 2024

Ein Berufsfeuerwehrmann wurde bei einer Amokfahrt in der Trierer Innenstadt eingesetzt. Er wollte diesen Einsatz als Dienstunfall anerkennen lassen, wegen enormer psychischer Belastung. Damit scheiterte er aber (Verwaltungsgericht (VG) Trier, 16.7.2024, Az. 7 K 185/24.TR).

Ein belastender Einsatz

Der Fall: Ein Berufsfeuerwehrmann war bis zu seiner Verrentung bei der Stadt Trier tätig. Am 1. Dezember 2020 kam es zu einer Amokfahrt in der Innenstadt. Der Feuerwehrmann wurde zum Einsatzort entsendet. Zunächst war er in einem Bereitstellungsraum. Im Innenstadtbereich kümmerten er und ein Kollege sich um Einzelpersonen. Im Rahmen der psychosozialen Einsatznachsorge suchte man in angrenzenden Geschäften nach Personen in Schockzustand. Der Feuerwehrmann meldete noch im Januar 2021 den Einsatz präventiv als Dienstunfall (wegen erheblicher psychischer Belastung) und beantragte Mitte 2023 die Anerkennung als Dienstunfall. Dies wurde abgelehnt, bei ihm liege ein erheblicher Vorschaden vor. Der Feuerwehrmann klagte.

Nicht typisch, aber dennoch kein Dienstunfall

Das Urteil: Der Feuerwehrmann verlor. Zwar ist eine Amokfahrt nicht typisch und alltäglich, trotzdem reicht es nicht für die Anerkennung als Dienstunfall. Dazu hätte der Einsatz eine „wesentlich mitwirkende Teilursache“ für die Beeinträchtigung des Feuerwehrmanns gewesen sein müssen. Dies war sie nicht.

Eine wesentliche Ursache liege nicht vor bei sogenannten Gelegenheitsursachen – das sind Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht und das schädigende Ereignis nach menschlichem Ermessen bei jedem anderen nicht zu vermeidenden Anlass in naher Zukunft ebenfalls eingetreten wäre. Ein anlagebedingtes Leiden kommt in solchen Fällen durch ein dienstliches Vorkommnis an die Oberfläche. So auch hier. Der Feuerwehrmann war psychisch vorbelastet aufgrund verschiedener früherer Erlebnisse und Traumata. Der Einsatz auf der Amokfahrt hat diese Belastung nicht erst hervorgerufen, deswegen war die Klage abzuweisen.

Fazit: Tropfen auf dem heißen Stein

Sie können sich die Gelegenheitsursache etwa so vorstellen, dass diese das letzte Tröpfchen ist, das ein ohnehin schon volles Fass zum Überlaufen bringt. Dieses letzte Tröpfchen ist nicht ursächlich für die Verfassung des Feuerwehrmanns bzw. des Betroffenen, sondern verstärkt diese nur. Also kann es auch nicht anspruchsauslösend sein.

Arbeitsunfälle vermeiden

Der Fall des Feuerwehrmanns ist tragisch. Auch wenn Sie nicht so eine gefahrgeneigte Arbeit haben, sollten Sie dafür sorgen, dass Arbeitsunfälle vermieden werden.

Denken Sie dabei an die folgenden Punkte:

Nachsorge bei Traumata

Vielleicht hätte es dem Feuerwehrmann geholfen, wenn er vom Dienststellenleiter eine psychische Nachsorge erhalten hätte. Wenn ihm eine Anleitung zur Selbstfürsorge gegeben worden wäre. Vielleicht lässt sich so etwas bei Ihnen in der Dienststelle auch implementieren.

Stolperstellen

Herumstehende Staubsauger und Papierkörbe, herumliegende Verlängerungskabel, lose Fußmatten, schlecht verlegte Bodenbeläge sollten Sie aus dem Weg räumen (lassen). Hier stolpert man einfach zu schnell darüber! Das muss nicht sein und lässt sich mit ein bisschen Ordnung verhindern.

Treppen

Allein im gewerblichen Bereich ereignen sich 36.000 Treppenunfälle jährlich. Diese Zahl sollten Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen präsentieren. Empfehlen Sie ihnen, den Handlauf zu benutzen, gerade wenn sie glatte Schuhe tragen, und beim Treppensteigen nicht zu lesen oder gar mit dem Smartphone zu hantieren.

Hohe Regale

Diese sind besonders gefährlich, wenn es keine ausreichende Wandverankerung gibt. Mit einer entsprechenden Befestigung kann leicht für Abhilfe gesorgt werden. Und holt man etwas aus dem Regal, steigt man auf eine Trittleiter – und nicht auf den rollbaren Stuhl, der einem unter den Füßen wegrutscht.

Denken Sie auch an die Dinge, die man oft nicht unmittelbar mit einem Arbeitsunfall in Verbindung bringt:

  • Gefährdungsunterweisung: Nur wer die Gefahren kennt, kann ihnen aus dem Weg gehen.
  • Anlegen persönlicher Schutzausrüs­tung: Es ist ein Unterschied, ob Ihnen ein Stein direkt auf den Kopf fällt oder auf Ihren Schutzhelm.

Raten Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen, sich immer an die Sicherheitsvorschriften zu halten. Nur so kann ein Arbeitsunfall vermieden werden.

 Mein Tipp: Gewaltschutz nicht vergessen

Gerade Mitarbeiter im öffentlichen Dienst werden immer öfter Opfer von Gewalt von Bürgern. Setzen Sie sich für Schutzmaßnahmen ein. Diese können von der Security bis hin zum Deeskalationstraining reichen. Gewaltschutz ist ein Punkt, den Sie nicht vergessen dürfen!

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