Rechnen Sie richtig: Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankten

07. Juni 2023

Urlaubsansprüche am Ende des Arbeitsverhältnisses korrekt zu berechnen ist nicht einfach.

§ 7 Abs. 4 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
4. Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

So berechnen Sie den Urlaubsanspruch

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Ihre Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche.

Ein Urlaubsanspruch kann sich ergeben aus:

Die Grundsätze zum Verfall von Urlaubsansprüchen des BAG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Vielzahl von Entscheidungen folgende Grundsätze aufgestellt:

1.  Der Urlaub langzeitig erkrankter Arbeitnehmer verfällt generell 15 Monate nach dem Urlaubsjahr, das heißt zum 31.3. des übernächsten Jahres.

2.  Urlaubsansprüche verfallen grundsätzlich nur dann am Ende eines Kalenderjahres oder eines zulässigen Übertragungszeitraums, wenn der Dienstherr den Arbeitnehmer aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen.

3.  Der Urlaubsanspruch verfällt weiterhin nach der 15-Monate-Frist, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zum auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahr aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert war, seinen Urlaub anzutreten. In einem solchen Fall kommt es nicht darauf an, ob der Dienstherr entsprechende Hinweise gegeben hat oder nicht.

4.  Anders sieht es allerdings aus, wenn der Arbeitnehmer in dem entsprechenden Urlaubsjahr tatsächlich gearbeitet hat, bevor er arbeitsunfähig erkrankte. In einem solchen Fall muss der Dienstherr den Beschäftigten auf die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs hinweisen und darauf hinwirken, dass dieser ihn nimmt.

BEISPIEL

Berechnung der Urlaubsabgeltung

Eine Arbeitnehmerin hat den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Am 18.4.2023 hat sie einen Aufhebungsvertrag zum 30.4.2023 unterschrieben. Sie war in der Zeit vom 1.8.2019 bis zum 30.4.2023 arbeitsunfähig erkrankt. Im Jahr 2019 hat die Arbeitnehmerin keinen Urlaub genommen. Der Dienstherr hatte 2019 nicht auf einen möglichen Verfall von Urlaubsansprüchen hingewiesen. Für wie viele Tage gibt es eine Urlaubsabgeltung?

JahrUrlaubstageErläuterung
20237Es ist ein Anspruch von 6,67 Urlaubstagen entstanden (20 : 12 x 4). Aufgerundet sind das 7 Tage (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
202220Anspruch auf den vollen Jahresurlaub
20210Der Urlaub bis zum 31.3.23 verfallen.
20200Der Urlaub ist verfallen.
201920Es wurde nicht auf den Verfall hingewiesen.
Gesamtanspruch zum 30.4.202347 
Langzeiterkrankt Urlaubsverfall
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